| Was wird gefördert? |
Almwirtschaftliche Kleinmaßnahmen sowie Hubschraubertransporte für Investitionen auf unerschlossenen Almen |
| Warum wird gefördert? |
Unterstützung der Almbewirtschafter bei der Schaffung und Verbesserung von zeitgemäßen Almeinrichtungen im Interesse der Erhaltung der Wirtschafts-, Schutz- und Erholungsfunktion der Almen. |
| Wer wird gefördert? |
Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe. Natürliche, juristische Personen und Personenvereinigungen mit Sitz in Österreich, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften. |
| Wie wird gefördert? |
Gewährung von Investitionszuschüssen: |
| Wo wird gefördert? |
Amt der Salzburger Landesregierung Referat 4/22: Agrarwirtschaft, Bodenschutz und Almen Fanny-von-Lehnert-Straße 1 5020 Salzburg E-Mail: agrarwirtschaft@salzburg.gv.at Tel.: 0662/8042-DW 2177 oder 2390 Fax: 0662/8042-2920 |
| Wann wird gefördert? | Der Antrag ist vor Baubeginn bei der zuständigen Bezirksbauernkammer zu stellen. Eine Kostenanrechnung ist erst nach Bewilligung des Antrages möglich. |
| Weiteres | |
| Downloads |

