Logo Land Salzburg
von A bis Z

Was wird gefördert?

Almwirtschaftliche Kleinmaßnahmen sowie Hubschraubertransporte für Investitionen auf unerschlossenen Almen

Warum wird gefördert?

Unterstützung der Almbewirtschafter bei der Schaffung und Verbesserung von zeitgemäßen Almeinrichtungen im Interesse der Erhaltung der Wirtschafts-, Schutz- und Erholungsfunktion der Almen.

Wer wird gefördert?

Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe. Natürliche, juristische Personen und Personenvereinigungen mit Sitz in Österreich, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften.

Wie wird gefördert?

Gewährung von Investitionszuschüssen:
Für Investitionszuschüsse besteht aufgrund der budgetären Ausschöpfung ab 15.2.2012 ein Antragsstopp.
Für Hubschraubertransporte von Baumaterialien auf unerschlossenen Almen wird ein Zuschuss in Höhe von 80 % der Nettokosten gewährt.

Wo wird gefördert? Amt der Salzburger Landesregierung
Referat 4/22: Agrarwirtschaft, Bodenschutz und Almen
Fanny-von-Lehnert-Straße 1
5020 Salzburg

E-Mail: agrarwirtschaft@salzburg.gv.at
Tel.: 0662/8042-DW 2177 oder 2390
Fax: 0662/8042-2920

Wann wird gefördert? Der Antrag ist vor Baubeginn bei der zuständigen Bezirksbauernkammer zu stellen. Eine Kostenanrechnung ist erst nach Bewilligung des Antrages möglich.
Weiteres
Downloads