| Was wird gefördert? |
Neu-, Zu- und Umbau von AlmgebäudenBauliche Investitionen im Bereich der Almgebäude (Neu-, Zu-, Um- und Ausbau) einschließlich der für die Almbewirtschaftung notwendigen Einrichtungen und Anlagen ( Anlagen zur Wasser- und Energieversorgung, udgl.) Mindestbaukosten von € 5.000,-- sind erforderlich. Weiters können bei nicht erschlossenen Almen Zuschüsse zu Kosten für Hubschraubertransporte gewährt werden. |
| Warum wird gefördert? |
Unterstützung der Almbewirtschafter bei der Schaffung und Verbesserung von zeitgemäßen Almeinrichtungen im Interesse der Erhaltung der Wirtschafts-, Schutz- und Erholungsfunktion der Almen. |
| Wer wird gefördert? |
Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe. Natürliche, juristische Personen und Personenvereinigungen mit Sitz in Österreich, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften. |
| Wie wird gefördert? |
Gewährung, Zinsenzuschüssen zu Agrarinvestitionskrediten (AIK). |
| Wo wird gefördert? |
Amt der Salzburger Landesregierung Referat 4/22: Agrarwirtschaft, Bodenschutz und Almen Fanny-von-Lehnert-Straße 1 5020 Salzburg E-Mail: agrarwirtschaft@salzburg.gv.at Tel.: 0662/8042-DW 2177 oder 2390 Fax: 0662/8042-2920 |
| Wann wird gefördert? | Der Antrag ist vor Baubeginn bei der zuständigen Bezirksbauernkammer zu stellen. Es können nur Investitionskosten, die nach Antragstellung entstehen, anerkannt werden. Wird ein AIK beantragt ist eine Kostenanrechnung erst nach Bewilligung des Antrages möglich. |
| Weiteres | www.lebensministerium.at |
| Downloads |
Sonderrichtlinien Sonstige Maßnahmen.pdf Verpflichtungserklärung |

