| Was wird gefördert? |
Forststraßenbau |
| Warum wird gefördert? |
Verbesserung der Wirkungen des Waldes durch eine angemessene und landschaftsschonende Walderschließung, Rationalisierung der Tätigkeiten zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung und Waldbrandbekämpfung; Minimierung der Holzernte- und Erosionsschäden; Verbesserung der Bedingungen für Waldarbeit und -brandbekämpfung |
| Wer wird gefördert? |
je nach Maßnahme
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| Wie wird gefördert? |
Wälder mit erhöhter Schutzwirkung 45 % bis max. 60 % der anerkannten Baukosten Wirtschaftswald und Wälder mit Wohlfahrtswirkung 45 % der anerkannten Baukosten |
| Wo wird gefördert? |
Bezirkshauptmannschaft: Zuständiger Bezirksförster Landesforstdirektion: Fanny von Lehnertstraße 1, Postfach 527, 5020 Salzburg Tel: 0662/8042-3678 Fax: 0662/8042-3887 |
| Wann wird gefördert? |
EU Programm von 2007 - 2013; Eine Förderung ist nur möglich, wenn der Förderantrag vor Beginn der Maßnahme schriftlich bewilligt ist. |
| Weiteres |
Ein forstbetriebliches Bewirtschaftungskonzept ist Voraussetzung für die Förderung der Errichtung oder den Umbau von Forststraßen. Das Vorhaben ist in einem einfachen technischen Projekt incl. Nutzungskonzept darzustellen und dem Förderantrag beizulegen. Obergrenzen : Max 3.500 lfm /Jahr und Betrieb sind förderfähig. |
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