| Was wird gefördert? |
Agrarinvestitionskredit (AIK)Zinsenzuschüsse zu Agrarinvestitionskrediten |
| Warum wird gefördert? |
Zur Unterstützung der Investitionstätigkeit, Erleichterung des Anpassungsprozesses an die sich ständig ändernden technischen und wirtschaftlichen Verhältnisse und Sicherstellung der Gesamtfinanzierung werden für längerfristige Kredite Zinsenzuschüsse (Darlehen mit verbilligtem Zinsfuß) gewährt. |
| Wer wird gefördert? |
Mögliche Förderungsempfänger sind natürliche und juristische Personen sowie Personenvereinigungen mit Sitz in Österreich, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften. |
| Wie wird gefördert? |
Mittels Antrag über die zuständige Bezirksbauernkammer. Für Agrarinvestitionskredite werden Zinsenzuschüsse gewährt: 50% bei Investitionen in benachteiligten Gebieten, bei Almenmaßnahmen, bei Marktnischen und Innovationen, bei Be- und Verarbeitung, Vermarktung sowie bei Garten- und Obstbau. |
| Wo wird gefördert? |
Amt der Salzburger Landesregierung Referat 4/22: Agrarwirtschaft, Bodenschutz und Almen Fanny-von-Lehnert-Straße 1 5020 Salzburg E-Mail: agrarwirtschaft@salzburg.gv.at Tel.: 0662/8042-DW 2177 oder 2390 Fax: 0662/8042-2920 |
| Wann wird gefördert? |
Der Antrag ist vor Baubeginn im Rahmen des LE-Förderantrags zu stellen. Es können nur Kosten angerechnet werden, die nach Bewilligung des Antrags erwachsen. |
| Weiteres |
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| Downloads |
Sonderrichtlinien Sonstige Maßnahmen.pdf Verpflichtungserklärung |

