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Was wird gefördert?

Agrarinvestitionskredit (AIK)


Zinsenzuschüsse zu Agrarinvestitionskrediten
Warum wird gefördert?

Zur Unterstützung der Investitionstätigkeit, Erleichterung des Anpassungsprozesses an die sich ständig ändernden technischen und wirtschaftlichen Verhältnisse und Sicherstellung der Gesamtfinanzierung werden für längerfristige Kredite Zinsenzuschüsse (Darlehen mit verbilligtem Zinsfuß) gewährt.

Wer wird gefördert?

Mögliche Förderungsempfänger sind natürliche und juristische Personen sowie Personenvereinigungen mit Sitz in Österreich, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften.

Wie wird gefördert?

Mittels Antrag über die zuständige Bezirksbauernkammer. Für Agrarinvestitionskredite werden Zinsenzuschüsse gewährt:

50% bei Investitionen in benachteiligten Gebieten, bei Almenmaßnahmen, bei Marktnischen und Innovationen, bei Be- und Verarbeitung, Vermarktung sowie bei Garten- und Obstbau.
36% bei allen übrigen AIK-Förderfällen.

Wo wird gefördert? Amt der Salzburger Landesregierung
Referat 4/22: Agrarwirtschaft, Bodenschutz und Almen
Fanny-von-Lehnert-Straße 1
5020 Salzburg

E-Mail: agrarwirtschaft@salzburg.gv.at
Tel.: 0662/8042-DW 2177 oder 2390
Fax: 0662/8042-2920

Wann wird gefördert?

Der Antrag ist vor Baubeginn im Rahmen des LE-Förderantrags zu stellen. Es können nur Kosten angerechnet werden, die nach Bewilligung des Antrags erwachsen.

Weiteres

Downloads Sonderrichtlinien Sonstige Maßnahmen.pdf
Verpflichtungserklärung