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Was wird gefördert?

Europäischer Fischereifonds (EFF)



Unterstützung der Fischerei und Aquakulturproduktion sowie Steigerung der Qualität der Erzeugnisse der Fischerei und Aquakultur.
Warum wird gefördert?

Wer wird gefördert?

Mögliche Förderungsempfänger sind natürliche und juristische Personen sowie Personenvereinigungen mit Sitz in Österreich, die im Bereich der Fischproduktion, Verarbeitung, Vermarktung im Inland oder Verkaufsförderung tätig sind (siehe Download).

Wie wird gefördert?

Die Förderung setzt sich aus EU-, Bundes- und Landesmitteln zusammen.
Die Förderung gestaltet sich als Zuschuss zu den Kosten für Investitionen, Sach- und Personalaufwand.

Wo wird gefördert?

Amt der Salzburger Landesregierung
Referat 4/23: Ländliche Entwicklung
Fanny-von-Lehnert-Straße 1
5020 Salzburg


Klammeraffe: laendliche.entwicklung@salzburg.gv.at
Tel.: 0662/8042-2368
Fax: 0662/8042-3706

Wann wird gefördert?
Weiteres

Punkt BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Punkt Europäische Union
Punkt Landesfischereiverband

Downloads Antrag EFF
Sonderrichtlinie Fischereifonds 2007-2013
Europäischer Fischereifonds 2007-2013
Verpflichtungserklärung
Formblatt 4.7_SUP Monitoring