| Was wird gefördert? |
Waldbauliche Maßnahmen |
| Warum wird gefördert? |
nachhaltige Verbesserung der Wälder durch naturnahe Waldpflege und Verbesserung der Waldstruktur; den örtlichen Gegebenheiten angepasste Wälder mit einer an die natürliche Waldgesellschaft orientierten Baumartenwahl und -mischung |
| Wer wird gefördert? |
je nach Maßnahme
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| Wie wird gefördert? |
in Wäldern mit erhöhter Schutzfunktion je nach Maßnahme bis zu 90% der anerkannten Kosten - Wirtschaftswald und Wälder mit Wohlfahrtswirkung 50 % der anerkannten Kosten Bauschsätze je nach Maßnahme |
| Wo wird gefördert? |
Bezirkshauptmannschaft: Zuständiger Bezirksförster Landesforstdirektion: Fanny von Lehnertstraße 1, Postfach 527, 5020 Salzburg Tel: 0662/8042-3678 Fax: 0662/8042-3887 |
| Wann wird gefördert? |
EU Programm von 2007 - 2013; Eine Förderung ist nur möglich, wenn der Förderantrag vor Beginn der Maßnahme schriftlich bewilligt ist. |
| Weiteres | Die Förderung kann als Einzelantrag oder im Rahmen eines Gemeinschaftsantrages beantragt werden. |
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