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Was wird gefördert?

Förderung von baulichen Maßnahmen an Bauern- und Austraghäusern

Warum wird gefördert?
Wer wird gefördert?

Begünstigte, natürliche Personen, die Eigentümer und Bewirtschafter eines landwirtschaftlichen Betriebes sind.

Wie wird gefördert?

Für die Errichtung und umfassende Sanierung von Bauernhäusern sowie für die Errichtung einer Austragwohnung in einem Austraghaus oder den Einbau einer Austragwohnung in einem Bauernhaus gewährt das Land Salzburg ein rückzahlbares, verzinsliches Förderungsdarlehen, Laufzeit 20 Jahre, Verzinsung 2%.

Wo wird gefördert? Amt der Salzburger Landesregierung
Referat 4/22: Agrarwirtschaft, Bodenschutz und Almen
Fanny-von-Lehnert-Straße 1
5020 Salzburg

E-Mail: agrarwirtschaft@salzburg.gv.at
Tel.: 0662/8042-DW 2177 oder 2390
Fax: 0662/8042-2920

Wann wird gefördert?

Ganzjährige Antragstellung möglich.
Mit der Ausführung der Baumaßnahme darf erst nach Förderungszusicherung begonnen werden.
Bei Förderung einer Austragwohnung muss die Hofübergabe innerhalb von zwei Jahren nach Förderzusicherung und Bezug der Austragwohnung durch den Hofübergeber erfolgen.

Weiteres

Bearbeitung und Förderungszusicherung:
Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 10, Wohnbauförderung.

Downloads Formulare für die Förderung können auch via Internet (www.salzburg.gv.at, weiterer Link "Bauen/Wohnen") bezogen werden.