| Was wird gefördert? |
Ausgleichszulage (Bergbauernförderung)Ausgleich für naturräumlich bedingte Nachteile von landwirtschaftlichen Betrieben in genau definierten Gebieten. |
| Warum wird gefördert? |
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| Wer wird gefördert? |
Mögliche Förderungsempfänger sind natürliche und juristische Personen sowie Personenvereinigungen, die ganzjährig einen landwirtschaftlichen Betrieb im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften Die Vorgaben der einschlägigen Sonderrichtlinie müssen erfüllt sein (siehe Download). |
| Wie wird gefördert? |
Die Förderung setzt sich aus EU,- Bundes- und Landesmitteln zusammen. Die Förderhöhe bei Erhalt einer Ausgleichszulage entnehmen Sie bitte der Sonderrichtlinie (siehe Download). |
| Wo wird gefördert? |
Die Antragstellung erfolgt mittels Mehrfachantrag bei der jeweils örtlich zuständigen Bezirksbauernkammer. Die Berater der Landwirtschaftskammer und der Bezirksbauernkammern stehen für Auskünfte gerne zur Verfügung. |
| Wann wird gefördert? |
Mehrfachantrag: bis 15.05. d.J (Nachfrist bis 07.06.d.J.). |
| Weiteres | |
| Downloads |

