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Was wird gefördert?

Erhöhung der Wertschöpfung bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Schwerpunkt 1)


ist eine Maßnahme aus dem Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums. Gefördert werden können innovative landwirtschaftliche oder landwirtschaftsnahe Projekte, welche nicht der landwirtschaftlichen Urproduktion dienen.

Warum wird gefördert?
Wer wird gefördert? Förderungswerber, die im Bereich der österreichischen Landwirtschaft, der landwirtschaftliche Rohstoffe
verarbeitenden Wirtschaft und der Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind.

Zusammenarbeit von landwirtschaftlichen Betrieben bzw. von landwirtschaftlichen Betrieben und anderen
Unternehmen der Ernährungswirtschaft.
Wie wird gefördert?

Die Antragstellung erfolgt mittels Formular. Die Förderung wird in Form eines Direktzuschusses gewährt, der sich aus EU- Bundes- und Landesmitteln zusammensetzt.

Wo wird gefördert?

a) für anrechenbare Kosten über € 250.000,- bzw. € 85.000,- (für Kräuter und sonstige Kleinalternativen):

ERP Fonds
Ungargasse 37
1010 Wien

Klammeraffe: office@erp-fonds.at
Tel.: 01/50175-400
Fax: 01/50175-492  


b) für anrechenbare Kosten unter € 250.000,- bzw. € 85.000,- (für Kräuter und sonstige Kleinalternativen)
bei Zusammenarbeit von landwirtschaftlichen Betrieben bzw. von landwirtschaftlichen Betrieben und anderen
Unternehmen der Ernährungswirtschaft:

Amt der Salzburger Landesregierung
Referat 4/23: Ländliche Entwicklung
Fanny-von-Lehnert-Straße 1
5020 Salzburg


Klammeraffe: laendliche.entwicklung@salzburg.gv.at
Tel.: 0662/8042-2368
Fax: 0662/8042-3706

Wann wird gefördert?

Anträge können ganzjährlich gestellt werden. Die Antragsstellung muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen!

Weiteres BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Downloads

Sonderrichtlinie "Sonstige Maßnahmen"

Verpflichtungserklärung