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Was wird gefördert?

Salzburger Almerhaltungsprogramm 2010-2013




Förderbare Maßnahmen:

- Schwenden von Jungbäumen/Krummholz/Zwergsträuchern
- Zusammenräumen und Einsaat nach erfolgter Rodung
- Schlägeln von Zwergsträuchern
- In Kombination mit anderen Maßnahmen – Errichtung von Zäunen
- Errichten von Landschaftselementen (z.B. Bäume als Windschutz oder Anpflanzung von Einzelbäumen)
- Entsteinen und Beseitigung von Lawinen-, oder anderen Katastrophenschäden (auch mit Bagger, Traktor)
- Sanierung von Erosionsanrissen
- In begründeten Ausnahmefällen - Entfernen von Wurzelstöcken,  Einsatz der Forstfräse, Schlägeln von verunkrauteten Flächen, Planierungen und Einsatz der Bodenfräse (z.B. Herstellen eines Almangers)
Warum wird gefördert?

Die Almwirtschaft hat im Land Salzburg eine jahrhundertlange Tradition. Rund 30 % des Landes werden almwirtschaftlich genutzt. Diese Almflächen zu pflegen und zu erhalten, ist mit hohem Zeit- und Arbeitsaufwand verbunden. Da immer weniger Menschen in der Landwirtschaft tätig sind, können Almbauern und Almbäuerinnen diesen Aufgaben nur mehr schwer nachkommen. So sind in den letzten Jahrzehnten sehr viele Almflächen verwaldet oder verheidet. Für unsere Gesellschaft sind Almen wichtig. Gerade in Salzburg erwarten Besucher, Wanderer und Touristen eine gepflegte alpine Kulturlandschaft mit einer großen Vielfalt an Tieren und bunten Blumen. Eine lebendige Almwirtschaft mit eigenen Produkten höchster Qualität sind dabei unverzichtbare Elemente. Auf den mehr als 1.800 Salzburger Almen werden jährlich 15 % der Milchkühe, zwei Drittel des Jungviehbestands und drei Viertel des Schaf- und Ziegenbestandes gesömmert.

Um die Almen und ihre Bewirtschaftung für zukünftige Generationen zu erhalten, hat sich die Salzburger Landesregierung dazu entschlossen, die Almbewirtschafter zu  unterstützen und gute Rahmenbedingungen für den Fortbestand der Almwirtschaft zu schaffen.

Mit dem “Salzburger Almerhaltungsprogramm“, sollen verbuschte oder verwaldete Almweiden wiederhergestellt werden.

Wer wird gefördert? Mögliche Förderungsempfänger sind Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, Weide-, Servituts- und Agrargemeinschaften sowie sonstige Förderungswerber (Eigentümer einer Alm)
Wie wird gefördert? Die Förderung setzt sich aus Mitteln der EU, des Bundes und des Landes Salzburg zusammen.

Ausmaß der Förderung:

- Für den Almerhaltungsplan: 70% der anrechenbaren Kosten
- Für die Umsetzung der Maßnahmen: 50% der anrechenbaren Kosten
Wo wird gefördert? Einreichung des Antrages beim örtlich zuständigen LE-Projektbetreuer über die jeweilige Bezirksbauernkammer.
Wann wird gefördert? Die Antragsstellung ist bis 31.05. jeden Jahres möglich.
Weiteres

Der Förderbetrag muss mittels Rechnungen (netto) nachgewiesen werden. Eigenleistungen (Arbeits- und Maschinenstunden, Eigenholz) können nur zur Ermittlung der förberbaren Kosten herangezogen werden.

Downloads Broschüre "Salzburger Almerhaltungsprogramm 2010-2013"
Ablaufschema