Logo Land Salzburg
von A bis Z

Landwirtschaftliche Wegerechte

Bringungsrechte sichern eine zeitgemäße Erschließung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe durch die Begründung von Wegerechten (Bringungsrechte).

Güterwege dienen aber nicht nur der Land- und Forstwirtschaft. Auch Wohnhäuser und kleine Gewerbebetriebe können Mitglieder der Bringungsgemeinschaften, die die Güterwege erhalten und verwalten, werden.

  

Güterweg der in Serpentinen über einen steilen Berghang führt

   

    Welche Leistungen übernehmen wir für Sie ?

  • Begründung der erforderlichen land- und forstwirtschaftlichen Bringungsrechte zur Erschließung einzelner Grundstücke oder zum Bau von Güter-, Alm- und Wirtschaftswegen oder Materialseilbahnen
  • Regelung der Erhaltung dieser Bringungsanlagen durch die Bildung von Bringungsgemeinschaften samt der Festsetzung des Amteilsverhältnisses
  • Einbeziehung anderer Grundstückseigentümer in Bringungsgemeinschaften
  • Aufsicht über die Bringungsgemeinschaften
  • Sonstige rechtliche Angelegenheiten der ländlichen Straßen

  

LINKS:   Ländliche Straßen, Wege und Seilbahnen

  

Ihr Ansprechpartner:
Rechtsdienst:

Mag. Klaus Pogadl

Klammeraffe

E-Mail: Mag. Klaus Pogadl

gif-telefon_schwarz_17-8.gif

Telefon: (0662) 8042 - 3652

fax_schwarz_20.gif

Fax: DW 3897


Postanschrift:
Amt der Salzburger Landesregierung,
Agrarbehörde Salzburg, 5010 Salzburg, Postfach 527

Büroadresse:
Fanny-von-Lehnert-Straße 1, 5020 Salzburg