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von A bis Z

Grundzusammenlegung und Flurbereinigung

Wozu dient ein solches Verfahren?      

Welche Mängel der Agrarstruktur werden beseitigt?

  • Neuordnung der Flur
  • Umweltrelevante Planung
  • Landschaftsgestaltung
  • Schaffung von Feuchtbiotopen
  • Baulandsicherung

  • Zersplitterter Grundbesitz
  • Ungünstige Grundstücksformen
  • Unwirtschaftliche Betriebsgrößen
  • Beengte Hoflagen
  • Unzulängliche Verkehrserschließung

Planliche Darstellung vor der Zusammenlegung -  
viele kleine Grundstücke, zersplitterter Grundbesitz Planliche Darstellung nach der Zusammenlegung -
größere Grundstücke arrondierter Grundbesitz
vor der Zusammenlegung nach der Zusammenlegung

   

    

  

renaturierter Bach    

Welche Maßnahmen werden dabei unter besonderer Berücksichtigung von raumordnerischen und ökologischen Interessen durchgeführt?

  • Grundstücksarrondierung
  • Grundstückstäusche
  • Errichtung von Wegen
  • Schaffung von Feuchtbiotopen (Tümpel, Feuchtwiesen...)
  • Ausstattung der Flur mit Landschaftselementen wie Hecken und Baumgruppen

     
     

   
Spurweg entlang eines Waldrandes

Was kann dadurch erreicht werden?

  • Verringerung der Anzahl der Grundstücke
  • Bessere Grundstücksausformung
  • Ökonomische Bodennutzung
  • Kürzere Wegstrecken bei der Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Grundstücke
  • Geringerer Maschineneinsatz bei gleichem Ertrag
  • Energieeinsparung
  • Geringerer Arbeitsaufwand
  • Geringere Bodenverdichtung infolge geringerer Wendeflächen
  • Sicherung von Lebensräumen für Fauna und Flora (Artenschutz)
  • Wind- und Erosionsschutz
  • Wuchsklimaverbesserung

      

    

Weitere Informationen:

    

  

Ihr Ansprechpartner:

DI Friederike Moser

Klammeraffe

E-Mail: DI Friederike Moser

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Telefon: (0662) 8042 - 3667

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Fax: 3897


Postanschrift:
Amt der Salzburger Landesregierung,
Agrarbehörde Salzburg, 5010 Salzburg, Postfach 527


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