Agrarbehörde
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Im Interesse der Schaffung und Erhaltung einer leistungsfähigen und umweltverträglichen Landwirtschaft können die Besitz-, Benützungs- und Bewirtschaftungsverhältnisse im ländlichen Lebens- und Wirtschaftsraum verbessert oder neu gestaltet werden. Der Agrarbehörde stehen dafür folgende Maßnahmen der Bodenreform zur Verfügung:
- Grundzusammenlegungsverfahren und Flurbereinigungsverfahren zur Beseitigung von Agrarstrukturmängeln
- Zeitgemäße Erschließung des land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes (Bringungsrechte)
- Regelung von Holzbezugs-, Streubezugs- und Weiderechten
- Regelung von Angelegenheiten der Agrargemeinschaften


