Architekturpreis des Landes Salzburg
Statut
I.
Zur Förderung und Anerkennung beispielgebender Leistungen auf dem Gebiete der Architektur hat die Salzburger Landesregierung die Verleihung eines Preises mit der Bezeichnung "Architekturpreis des Landes Salzburg" beschlossen.
Die Zuerkennung erfolgt über Vorschlag des von der Salzburger Landesregierung berufenen Preisausschusses. Die Auszeichnung wird für Bauwerke verliehen, die sich in Salzburg befinden und die zum Zeitpunkt der Verleihung nicht länger als drei Jahre fertiggestellt sein dürfen.
Gleichzeitig mit dem Architekturpreis des Landes Salzburg wird ein Förderungsstipendium an Personen, die das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die in Salzburg geboren sind oder hier ihren ordentlichen Wohnsitz haben, vergeben.
Höhe: € 7.500,-
Dazu können auch Wettbewerbe zu einem Architekturthema dienen.
II.
Die Preisverleihung an die ArchitektInnen der ausgewählten Bauwerke erfolgt alle zwei Jahre. Es sind jeweils ein bis drei Bauwerke auszuzeichnen, zudem besteht die Möglichkeit, Anerkennungen auszusprechen.
Die Preise sind für Bauwerke zuzuerkennen, die in Erfüllung der den ArchitektInnen gestellten Aufgabe unter Bedachtnahme auf die Umgebung des Objektes eine beispielgebende schöpferische Leistung darstellen.
Sie müssen den Forderungen nach hohem architektonisch-künstlerischen Wert, nach Übereinstimmung von Funktion und Form und nach sorgfältiger technischer und künstlerischer Durchbildung entsprechen.
Die erbrachten Leistungen müssen eine Auseinandersetzung mit den Problemen der heutigen Zeit darstellen und sollen eine verstärkte Bewusstseinsbildung für zeitgemäßes, qualitätvolles Bauen
- in der Öffentlichkeit
- bei den BauherrInnen
- bei den ArchitektInnen
bewirken.
Die Auszeichnungen können für Bauten aller Sparten verliehen werden.
Die Auszeichnungen können sowohl für Neubauten als auch für Zu- und Umbauten verliehen werden.
III.
Die vorgesehene Preisvergebung ist im Abstand von zwei Jahren zeitgerecht auszuschreiben. Zu diesem Zweck wird durch die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Oberösterreich und Salzburg ein diesbezügliches Einladungsblatt an alle Mitglieder versandt sowie in geeigneten Medien bekannt gemacht.
IV.
Bewerben können sich ArchitektInnen und Architekturgemeinschaften sowie konzessionierte Baugewerbetreibende, weiters können AuftraggeberInnen (BauherrInnen) und einschlägige Berufsvereinigungen Preisvorschläge unter Bezeichnung der Bauwerke erstatten. Der Preisausschuss ist verpflichtet, sich mit den vorliegenden Bewerbungen und Anträgen zu befassen.
Der Preisausschuss ist berechtigt, auch von sich aus einen Preisvorschlag zu erstatten.
V.
Die Salzburger Landesregierung ernennt für die Preisverleihung nach diesem Statut fünf Fachleute auf dem Gebiete der Architektur. Es müssen ArchitektInnen oder Personen sein, die über besondere Qualifikationen in Fragen der Architektur verfügen – dieser Personenkreis muss nicht auf Österreich beschränkt sein; je ein Mitglied der Jury wird von der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg, der INITIATIVE ARCHITEKTUR Salzburg, der Landesbaudirektion des Amtes der Salzburger Landesregierung, der Kulturabteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung und dem Landes-Kulturbeirat vorgeschlagen. In der Jury können neben ArchitektInnen auch bildende KünstlerInnen oder andere Fachleute auf dem Gebiet der Architektur wie ArchitekturpublizistInnen vertreten sein. Für jedes Mitglied ist ein Ersatzmitglied zu benennen. Für die weiteren Preisverleihungen sind jeweils mindestens zwei ExpertInnen an die Stelle von zwei ausscheidenden Mitgliedern des Preisausschusses zu berufen.
Die Jury wählt die/den Vorsitzende/n aus ihrer Mitte. Jedem Jurymitglied steht eine Stimme zu, ohne die Möglichkeit einer Stimmenthaltung.
Über die Beratungen ist ein Protokoll aufzunehmen, in dem die für den Vorschlag zur Preiszuerkennung maßgebenden Gründe anzuführen sind, desgleichen eine Begründung, falls sich die Jury nicht in der Lage sieht, eine Preisverleihung vorzuschlagen. Für die Jury besteht hinsichtlich des Inhaltes der Beratungen gegenüber Dritten Schweigepflicht.
Die Jury für die Preisverleihung wird alle zwei Jahre neu zusammengesetzt.
Die Jurymitglieder erhalten ein Honorar und Spesenvergütung.
VI.
Die Zuerkennung des Preises und des Stipendiums ist in angemessener Form zu verlautbaren.
Dem/der ArchitektIn bzw. PlanerIn des jeweils ausgezeichneten Bauwerkes wird der Ehrenpreis in Form einer repräsentativen Urkunde übergeben.
Das jeweils ausgezeichnete Bauwerk wird mit einer am Gebäude angebrachten Tafel (zB "Dieses Bauwerk wurde mit dem Architekturpreis des Landes Salzburg ausgezeichnet") versehen.
Die prämierten Bauwerke und ihre VerfasserInnen werden in geeigneter und wiederverwendbarer Form dokumentiert (Katalog, Dias, Internet).
Außerdem müssen Jurymitglieder, Statuten und Juryprotokoll angeführt werden. Für die Gestaltung der Veröffentlichung zeichnet der Verein INITIATIVE ARCHITEKTUR Salzburg verantwortlich.
Alle eingereichten Arbeiten werden für die Dauer von drei Wochen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Der VEREIN INITIATIVE ARCHITEKTUR Salzburg wird mit der Abwicklung der Organisation und der Publikation beauftragt. Dafür stellt die Salzburger Landesregierung die Summe von öS 300.000,- (wertgesichert) zur Verfügung.

