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Wohnsitzmeldung: Meldepflicht


In Österreich gibt es eine Meldepflicht. Wer in Österreich einen Wohnsitz begründet, aufgibt oder wechselt, das heißt Räume zum Wohnen und Schlafen benützt), ist verpflichtet, seinen Wohnsitz ab- und anzumelden:


Wo:
Wann:    
Wie:
in der Wohnsitzgemeinde *
innerhalb von drei Tagen (ab Bezug des Wohnsitzes)
mit amtlichem Lichtbildausweis (bei AusländerInnen grundsätzlich mit Reisepass und/oder Asylkarte)


* in der Stadt Salzburg:

  • Bürgerservice: Schloss Mirabell oder
  • Meldeamt: St.-Julien-Straße 20 (Kieselgebäude 4. Stock)


Meldeformular:    


Für die Anmeldung verwendet man das Meldeformular (downloadbar und online unter help.gv.at). Auf dem Meldeformular muss der/die UnterkunftgeberIn (VermieterIn) unterschreiben.
Meldenachweis:  
Meldregister:     
Mit der Anmeldung erhält man eine Bestätigung der Meldung.

Die Wohnsitzmeldung und jede Änderung wird samt den persönlichen Daten im Zentralen Melderegister gespeichert. Die Behörden können bei Notwendigkeit auf diese Daten online zugreifen.


Auch die Änderung des Namens, des Familienstandes oder der Staatsangehörigkeit, die im Ausland erfolgten, machen ebenfalls eine Meldepflicht notwendig.


Weitere Infos dazu unter:
www.help.gv.at
www.bmi.gv.at