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Materielle Familienförderung


Einmalige Hilfe für werdende Mütter

Werdende Mütter, die sich in einer schwierigen finanziellen Lage befinden, können eine einmalige Hilfe in Höhe von 600 Euro beantragen. Neben einer umfassenden Beratung durch Diplom-SozialarbeiterInnen werden auch die finanziellen Verhältnisse erhoben. Ist der verbleibende Lebensunterhalt gleich beziehungsweise geringer als ein fiktiver Sozialhilfeanspruch kann ein Antrag gestellt werden. Dieser Antrag und die Auszahlung der Unterstützung erfolgt circa 12 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin.

Einmalige Hilfe nach der Geburt in Ausnahmefällen

Eine einmalige Unterstützung nach der Geburt – innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes – kann nach eingehender Abklärung in Ausnahmefällen in Höhe von 400 Euro gewährt werden.
Ausnahmefälle können sein: Mütter ohne Ansprüche auf Familienleistungen oder Sozialhilfe: zum Beispiel Asylwerberinnen, ausländische Studentinnen

Weitere Informationen erhalten Sie im Referat für Familie und Generationen am Beratungstelefon:
0662 871227


Familienförderung für Mehrlingsgeburten

Für Mehrlinge wird auf Antrag bis zum ersten Lebensjahr eine einmalige Förderung für jedes Zwillings- beziehungsweise Drillingskind in der Höhe von 400 Euro gewährt.

Weitere Informationen und Anträge erhalten Sie im Referat für Familie und Generationen unter der Telefonnummer 0662 8042-5435 oder 5436 oder am Beratungstelefon unter 0662 871227



Förderung von Schulveranstaltungen

Schulveranstaltungen sind ein wichtiger Teil im Alltag aller SchülerInnen, sie fördern die Schulgemeinschaft, die zwischenmenschlichen Beziehungen und den gruppendynamischen Prozess.
Seit 1. Jänner 2003 gibt es eine finanzielle Unterstützung bei Schulveranstaltungen. Gefördert werden Schulveranstaltungen jeglicher Art. Anspruchsberechtigt sind Eltern/Erziehungsberechtigte von SchülerInnen aller Schulformen im Bundesland Salzburg.

Die Höhe der Förderung beträgt

  • pro Kalenderjahr maximal 220 Euro  pro SchülerIn und ist an eine
  • Familieneinkommensobergrenze gebunden.

Einkommensobergrenze:

Diese beträgt bei Familien mit einem Kind

  • 1.454,91 Euro (netto, ohne Familienbeihilfe) - zuzüglich
  •   447,66 Euro für jedes weitere unversorgte Kind, das im gemeinsamen Haushalt lebt.

Bei AlleinerzieherInnen mit einem Kind beträgt die Einkommensgrenze

  • 1.119,16 Euro (netto, ohne Familienbeihilfe) - zuzüglich
  •   447,66 Euro für jedes weitere unversorgte Kind, das im gemeinsamen Haushalt lebt.

Für die Antragstellung sind folgende Nachweise erforderlich:

  • Nachweis über den Erhalt der Familienbeihilfe
  • Nachweis des Familieneinkommens
  • Nachweis über sonstige Bezüge, die als Einkommen gelten
  • Bestätigung der Schule über die Art und den Zeitpunkt der Schulveranstaltung sowie die Höhe der zu finanzierenden Eigenleistung

Weitere Informationen und Anträge erhalten Sie im Referat für Familie und Generationen unter der Telefonnummer 0662 8042-5435 oder 5436.


Hilfe für Salzburger Familien in Notsituationen

Diese subsidiär gedachte Unterstützung greift, wenn andere gesetzlich zustehende Ansprüche bereits ausgeschöpft sind beziehungsweise andere gesetzlichen Anspruchsmöglichkeiten nicht geltend gemacht werden können. Insbesondere bei Todesfällen in der Familie, schwerer Krankheit, aber auch bei drohenden Delogierungen.

Weitere Informationen erhalten Sie im Referat für Familie und Generationen am Beratungstelefon unter 0662 871227


Salzburger Familienpass

Mit dem Salzburger Familienpass können Familien von verschiedenen attraktiven Freizeitangeboten in Sport, Kultur und Bildung profitieren. Der Familienpass findet großen Anklang: schon über 45.000 Familien nutzen bereits die vielfältigen Angebote. Auch ist es gelungen, das Angebot ständig zu erweitern: Bisher konnten bereits an die 400 Familienpasspartner gewonnen werden.
Die Unternehmen erhalten für die gewährten Ermäßigungen keinen finanziellen Ausgleich. Daher handelt es sich um ein höchst bedankenswertes Entgegenkommen der Betriebe.
Erfreulich ist, dass seit 2002 mit dem Salzburger Familienpass auch einzelne Angebote in anderen Bundesländern (Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Tirol und Vorarlberg) kostengünstig in Anspruch nehmen können.

  • Wer bekommt den Familienpass?
    Der Familienpass gilt für Familien, Lebensgemeinschaften oder Alleinerziehende und deren Kinder und Pflegekinder bis zum 18. Geburtstag, für die Familienbeihilfe bezogen wird. Die im Familienpass eingetragenen Personen müssen mit dem/der AntragstellerIn im gemeinsamen Haushalt leben.
    Auch Tageseltern, Großeltern und „Besuchsväter“ und „Besuchsmütter“ können einen Familienpass beantragen.
  • Wie bekommt man den Familienpass?
    Sie können Ihren Familienpass über die Wohnsitzgemeinde besorgen. Die Ausstellung des Familienpasses erfolgt kostenlos beim zuständigen Gemeindeamt, für Familien aus der Stadt Salzburg beim Bürgerservice der Stadt Salzburg (Schloss Mirabell), Postfach 63, 5024 Salzburg, Telefon: 0662 8072-2030.Bei Ihrem Gemeindeamt und in der Bürgerservicestelle und in allen Familienberatungsstellen des Landes erhalten Sie auch die Broschüre, in der alle Einrichtungen und Betriebe aufgeführt sind, die Vergünstigungen für Familien gewähren, sowie die jeweils gewährten Preisermäßigungen.

Besuchen Sie uns auch unter  www.familie-salzburg.at



Rückfragen: DSA Frieda Aberzger