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Abschiebung und Schubhaft


Die Abschiebung dient dazu, bei unerlaubtem Aufenthalt in Österreich das Aufenthaltsverbot als rechtlich gerechtfertigte Zwangsmaßnahme (§ 56 Fremdengesetz) durchzusetzen.
Die Abschiebung erfolgt ausschließlich in das Heimatland des Betroffenen.


Sechs Monate. Zur Sicherstellung der Abschiebung wird der Abzuschiebende in Schubhaft genommen. Innerhalb der gesetzlichen Frist (in der Regel zwei Monate), die jedoch auf sechs Monate verlängert werden kann, haben die Behörden sämtliche Sachfragen zu klären. Gelingt es der Behörde nicht, innerhalb der gesetzlichen Frist (sechs Monate) die Abschiebung durchzuführen, dann muss der Schubhäftling vorläufig freigelassen werden.


Heimreisezertifikat. Die Behörde hat vor einer Abschiebung das Einvernehmen mit dem Heimatland herzustellen. Bedeutsam ist, dass der/die Betroffene nicht abgeschoben werden kann, wenn zB die Identität des Abzuschiebenden nicht geklärt werden konnte oder angezweifelt wird und der vermeintliche Heimatstaat es ablehnt, den Abzuschiebenden aufzunehmen.


"Non Refoulement". Die Behörde hat auch das Gebot "Non Refoulement" zu beachten. Das heißt, es wird geprüft, ob der Schubhäftling bei Abschiebung ins Heimatland einer unmenschlichen und oder lebensbedrohenden Gefahr dadurch ausgesetzt werden würde.


Gelindertes Mittel. Statt der Schubhaft kann die Fremdenpolizei auch ein gelinderes Mittel anordnen. Der/die Betroffene hat sich in einem solchen Fall in einer bestimmten Unterkunft aufzuhalten und sich jeden 2. Tag bei der Sicherheitsdienstelle zu melden.
Bei Minderjährigen wird grundsätzlich statt der Schubhaft das gelindere Mittel eingesetzt. Für diese Fälle stehen im Clearinghaus Salzburg zwei Plätze zur Verfügung.


Schubhaftbetreuung. Für die Zeit, in der sich die Betroffenen in Schubhaft (Anhaltezentren) befinden, werden diese im Auftrag des Bundes (BM.I) von folgender Organisation betreut:

Verein Menschenrechte Österreich, Geschäftsstelle Salzburg
5020 Salzburg, Jahnstraße 18/101
(0662) 87 34 65 oder 0664 85 21 506
Kontakt: Mag. Liiner Mittermayr
salzburg@verein-menschenrechte.at


Statistik. Folgende Zahl von Schubhäftlingen wurde in den letzten Jahren betreut:

  • 2007: 640 Personen (davon 340 Asylwerber)
  • 2008: 590 Personen (davon 460 Asylwerber)