Kinder- und Jugendanwaltschaft (kija)
Aufgabe
Die Kinder – und Jugendanwaltschaft (kija) hat die Aufgabe, die Interessen und Rechte von unter 18-Jährigen zu vertreten. Die Grundlage dafür ist die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen. Die Aktivitäten der kija erfassen Verbesserungen der Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen in Familie und Gesellschaft - in gesellschaftlich-struktureller Art und im Einzelfall.
Letztere umfasst insbesondere:
- Vermittlung zwischen Kindern/Jugendlichen und Erwachsenen, aber auch Institutionen und Behörden bei Auseinandersetzungen und Meinungsverschiedenheiten
- Interventionen bei Ämtern, Gerichten und Institutionen jeder Art im Interesse der Kinder und Jugendlichen und falls gewünscht auch begleitet durch eine Vertrauensperson
- Beratung und Unterstützung der Minderjährigen aber auch Bereitstellung von Information für Eltern, Erziehungsberechtigte und gesetzliche Vertreter in allen Angelegenheiten, die die Stellung der Kinder und Jugendlichen und die Aufgaben der Eltern und Erziehungsberechtigten betreffen.
Rechtliche Stellung und Befugnisse
Die Kinder- und Jugendanwaltschaft ist eine weisungsfreie Einrichtung des Landes Salzburg. Sie ist parteilich für Kinder und Jugendlichen im Bundesland Salzburg tätig.
Parteistellung
Die kija kann in Verwaltungsverfahren, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen betreffen, Parteistellung beantragen. Sie hat auch das Recht auf Akteneinsicht.
Informationszugang
Die kija hat das Recht, zu allen Daten, Informationen und Schriftstücken, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig sind, den Zugang zu verlangen – allerdings nur im Bereich des Landes- und Gemeindeverwaltung.
Anzeigepflicht
Die kija ist von der Anzeigepflicht nach der Strafprozessordnung enthoben, soweit es sich um strafbare Handlungen von Minderjährigen, Eltern oder Erziehungsberechtigten handelt, eine Anzeige den Erfolg der Tätigkeit im Einzelfall gefährden würde und das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung nicht offensichtlich überwiegt.
Jugendwohlfahrtsbeirat
Die Kinder- und Jugendanwältin ist Mitglied des Jugendwohlfahrtsbeirates und dessen stellvertretende Vorsitzende. Sie kann auch zwei Fachleute aus dem Bereich der Wissenschaft als Mitglieder namhaft machen. Anträge, Anregungen, Vorschläge und Berichte der kija sind im Jugendwohlfahrtsbeirat zu behandeln.
Gebietskörperschaften
Die kija hat die Befugnis, an Entscheidungsträger aller Gebietskörperschaften (Bund, Land, Gemeinden) mit Empfehlungen für kindgerechte Verhaltensweisen und mit Vorschlägen zur Verbesserung der allgemeinen Lebensbedingungen und Entwicklungschancen von Kindern und Jugendlichen heranzutreten. Das Land Salzburg und die Gemeinden sind verpflichtet, den Vorschlägen nachzukommen oder schriftlich zu begründen, wenn den Empfehlungen nicht nachgekommen wird.
Geschäftsführung
Die kija wird von der Kinder- und Jugendanwältin geleitet, die nach öffentlicher Ausschreibung für die Dauer von 5 Jahren von der Landesregierung bestellt wird. Vor der Bestellung erfolgt eine Anhörung der Bewerber vor dem Jugendwohlfahrtsbeirat. Eine Wiederbestellung ist nach Anhörung des Jugendwohlfahrtsbeirates für jeweils 5 Jahre möglich.
Amtsperiode
Die aktuelle Amtsperiode des Kinder- und Jugendanwaltes läuft bis 31.8.2008.
Seit Beginn der Kinder- und Jugendanwaltschaft gab es folgende Amtsperioden:
- 1992 bis 1997: Mag. Paul Arzt
- 1997 bis 2003: Mag. Paul Arzt
- 2003 bis 2008: Dr. Andrea Holz-Dahrenstaedt
- 2008 bis 2013: Dr. Andrea Holz-Dahrenstaedt
Finanzierung
Die kija wird aus Mitteln des Landes Salzburg finanziert.
Rechtsgrundlage
Die rechtlichen Grundlagen für die Kinder- und Jugendanwaltschaft sind in der Salzburger Kinder- und Jugendwohlfahrtsordnung 1992 verankert: LGBl.Nr. 83/1992, zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 120/2003.
Der aktuelle Gesetzestext kann im Rechtsinformationssystem abgefragt werden.
Kontakt und Adresse
Die Leistungen der kija sind kostenfrei. Die kija kann auch anonym kontaktiert werden. Eine vertrauliche Behandlung aller Anliegen ist möglich. In Streitfällen werden vorrangig gütliche Lösungen angestrebt.
Sprechstunden werden in allen Bezirken angeboten. Die genauen Sprechzeiten können der Homepage der kija (www.kija.at) entnommen werden.
- Kinder- und Jugendanwaltschaft (kija) Salzburg
Gstättengasse 10, 5020 Salzburg
Tel. (0662) 43 05 50
Fax: (0662) 43 05 50 - 30 10
kija@salzburg.gv.at | www.kija.at/sbg
Mo, Di, Do, Fr: 9 - 13 Uhr
Mi: 13 - 16 Uhr
und nach Vereinbarung - kija des Bundes
Auch auf Bundesebene gibt es eine Kija. Sie ist unmittelbar dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz unterstellt. Zu den zentralen Aufgaben dieser Stelle gehören: die öffentliche Vertretung des Gedankens der gewaltfreien Erziehung, das Hinwirken auf eine kinderfreundliche Gesellschaft die Zusammenarbeit mit den Kinder- und Jugendanwaltschaften in den Ländern.
Tel. 0800 240 264 (gebührenfrei)
www.kija.at
Mo bis Fr 9 - 12 Uhr
Do 14 - 16 Uhr

