Bildungsscheck des Landes Salzburg
Mit dem Bildungsscheck fördert das Land Salzburg Qualifizierungsmaßnahmen, die beruflich nutzbar sind.
Anspruchsvoraussetzungen
Wohnsitz: Der Förderungswerber muss im Land Salzburg seinen Hauptwohnsitz oder seine Arbeitsstätte haben.
Berufsbezogenheit: Die Kurse müssen ausschließlich der berufsorientierten Weiterbildung dienen (Um- oder Höherqualifizierung).
- Erwachsenenbildungsträger mit einem zertifizierten Qualitätsmanagement-System (siehe Förderrichtlinien §1 Abs 5)
Fristen: Das Förderansuchen muss innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss der Ausbildung bzw. innerhalb von 6 Monaten nach der positiven Absolvierung der Abschlussprüfung gestellt werden.
Förderungshöhe
Die Höhe der Förderung beträgt 50% der Kurskosten, wobei folgende Höchstbeträge zu beachten sind:
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€ 830,00 |
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€ 1.000,00 |
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€ 1.000,00 |
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€ 1.250,00 |
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€ 1.250,00 |
Bagatellgrenze: Kurskosten von weniger als € 200,00 werden nicht gefördert.
Beachte
Gefördert werden ausschließlich Kursgebühren und keine Fahrtkosten, Kosten für Unterrichtsmaterialien, Prüfungsgebühren sowie Unterkunftskosten.
Wo und wie stelle ich das Ansuchen?
Die Ansuchen sind online einzureichen. Das Formular wird am PC ausgefüllt und online durch das Anklicken des Feldes "Senden" an die Förderstelle des Landes übermittelt.
Förderstelle und Anschrift
Land Salzburg, Abteilung Soziales (Bildungsscheck)
5010 Salzburg, Fanny-von-Lehnert-Straße 1
(200 m vom Hauptbahnhof entfernt)
AnsprechpartnerInnen
- Edith Böhm | (0662) 80 42 - 36 07, edith.boehm@salzburg.gv.at
- Gerhard Walder | (0662) 80 42 - 36 81, g.walcher@salzburg.gv.at

