Technik im Gesundheitswesen - Medizintechnik
Sachverständigentätigkeit für Behörden bei technischen Angelegenheiten im Gesundheitswesen
Für die Bewilligung und Überwachung von medizischen Strahlenanlagen ist in den meisten Fällen die Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaften und Magistrat Salzburg) zuständig.
Unter Strahlenanlagen versteht man
- Röntgengeräte
- Computertomographiegeräte
- Nuklearmedizinische Labors
- Gewerbliche Strahlenanlagen
Referat 6/31: Maschinenbau und technisches Elektrizitätswesen
Tel.: +43 (0)662 8042-4431

