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Zertifizierung von Personen

  

     1. Allgemeines
     2. Zertifizierungsanforderungen
     3. Zertifizierungsverfahren
     4. Gesetzliche Grundlagen



 

 

 

 

                                                                                                                                                            

1. Allgemeines

Die Zertifizierung von Personen stellt ein Mittel dar, um das Vertrauen zu fördern, dass die zertifizierte Person fähig ist, bestimmte Aufgaben kompetent zu erledigen und die festgelegten Anforderungen zu erfüllen.

Im Zuge des Verfahrens erlangt eine Person, für welche dies im Zusammenhang mit Bauprodukten erforderlich erscheint, ein Kompetenzzertifikat über den zertifizierten Bereich.

Die zertifizierten Personen müssen jedoch regelmäßig die Tätigkeiten ausüben, für die sie zertifiziert worden sind und ihre Ausbildung auf dem letzten Stand halten.

Innerhalb der Laufzeit des Zertifikates hat der Zertifikatsinhaber die erforderlichen Weiterbildungsmaßnahmen nachzuweisen.
 

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2. Zertifizierungsanforderungen

abhängig von der jeweiligen Spezifikation

Die Zertifizierungsanforderungen sind der entsprechenden technischen Spezifikation zu entnehmen.
 

3. Zertifizierungverfahren

Für einen Antrag auf Erteilung eines Konformitätszertifikates für Personen benötigen wir

  • ein vollständig ausgefülltes Antragsformular (Übersendung per E-mail, falls nicht möglich: per Post)
  • gemäß der angestrebten Zertifizierung erforderliche Zeugnisse, Kursbescheinigungen, Praxisnachweis, Schulungsnachweise,...
  • Stellen- und Anforderungsprofil für die angestrebte/bekleidete Position

Sollten die übermittelten Nachweise für eine Beurteilung nicht ausreichen und zusätzliche Unterlagen erforderlich sein, werden Sie gesondert informiert.
 

4. Gesetzliche Grundlagen

  • Salzburger Bauproduktegesetz, LGBl Nr. 11/1995 idgF

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Rückfragen: Salzburg-Zert