Standortverordnung für Handelsgroßbetriebe nach § 11a ROG 1998 - Verfahrensablauf
a) Einleitung
- Projektstartgespräch mit Betreiber, Gemeinde, ev. Gutachtern (empfohlen)
- Schriftliche Anregung (Gemeinde bzw. Betreiber) auf Erlassung einer Standortverordnung
- Vorlage von Projektsdarstellung, erforderlichen Gutachten, Beurteilungsgrundlagen
- Vorbegutachtung nach raumordnungsfachlichen Grobkriterien unter Feststellung des Erfordernisses einer Umweltprüfung
- Allenfalls Einholung von erforderlichen ergänzenden Projektsunterlagen und Gutachten
Wenn aufgrund des Ergebnisses der Vorbegutachtung gravierende Probleme absehbar sind: Mitteilung an Gemeinde; Möglichkeit zur Stellungnahme, ev. Modifizierung des Vorhabens
b) Vorprüfung
- Erstellung eines „Vorhabensberichtes“ durch Abt. 7 zur Befassung der Fachdienststellen
- Aussendung von Vorhabensbericht und Unterlagen (künftig angestrebt Verfügbarkeit im Intranet und/oder Internet) mit Stellungnahmemöglichkeit, Frist 4 Wochen (mögl. per e-mail )
- Soweit Pflicht zur Umweltprüfung: Bekanntgabe von allfälligen Untersuchungsschwerpunkten durch Fachdienststellen mit umweltbezogenen Aufgabenbereichen (Scoping)
- Bei Bedarf Koordinationsgespräch mit Beteiligten und Einholung von allenfalls erforderlichen ergänzenden Unterlagen und Gutachten
- Umfassende Strukturanalyse und Beurteilung nach Maßgabe von § 11a Abs 2, bei UP – Pflicht Erstellung eines Umweltberichtes
- Ausarbeitung des Verordnungsentwurfes
Wenn aufgrund des Ergebnisses der Vorprüfung keine Verordnungserlassung möglich ist : Mitteilung an Gemeinde; Möglichkeit zur Stellungnahme, ev. Modifizierung des Vorhabens
c) Verordnungsverfahren
- Einleitung des Hörungsverfahrens mit Kundmachung in Landeszeitung, Nachbargemeinden und Bezirkshauptmannschaft (Mindestfrist für Stellungnahmen 4 Wochen)
- Aussendung von Verordnungsentwurf und Umweltbericht (künftig angestrebt Verfügbarkeit im Intranet und Internet) mit Gelegenheit zur Stellungnahme, Frist 4 Wochen (mögl. per e-mail)
- Auswertung der Ergebnisse des Hörungsverfahrens
- Amtsbericht mit Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung an FA 0/1
- Verordnungsentwurf von FA 0/1 in Stellungnahmeverfahren lt. „Konsultationsmechanismus“
- Umlaufbeschluss durch die Landesregierung
- Kundmachung der Verordnung im Landesgesetzblatt

