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von A bis Z

Standortverordnung für Handelsgroßbetriebe nach § 11a ROG 1998 - Verfahrensablauf


a) Einleitung

  • Projektstartgespräch mit Betreiber, Gemeinde, ev. Gutachtern (empfohlen)
  • Schriftliche Anregung (Gemeinde bzw. Betreiber) auf Erlassung einer Standortverordnung
  • Vorlage von Projektsdarstellung, erforderlichen Gutachten, Beurteilungsgrundlagen
  • Vorbegutachtung nach raumordnungsfachlichen Grobkriterien unter Feststellung des Erfordernisses einer Umweltprüfung
  • Allenfalls Einholung von erforderlichen ergänzenden Projektsunterlagen und Gutachten

Wenn aufgrund des Ergebnisses der Vorbegutachtung gravierende Probleme absehbar sind: Mitteilung an Gemeinde; Möglichkeit zur Stellungnahme, ev. Modifizierung des Vorhabens



b) Vorprüfung

  • Erstellung eines „Vorhabensberichtes“ durch Abt. 7 zur Befassung der Fachdienststellen
  • Aussendung von Vorhabensbericht und Unterlagen (künftig angestrebt Verfügbarkeit im Intranet und/oder Internet) mit Stellungnahmemöglichkeit, Frist 4 Wochen (mögl. per e-mail )
  • Soweit Pflicht zur Umweltprüfung: Bekanntgabe von allfälligen Untersuchungsschwerpunkten durch Fachdienststellen mit umweltbezogenen Aufgabenbereichen (Scoping)
  • Bei Bedarf Koordinationsgespräch mit Beteiligten und Einholung von allenfalls erforderlichen ergänzenden Unterlagen und Gutachten
  • Umfassende Strukturanalyse und Beurteilung nach Maßgabe von § 11a Abs 2, bei UP – Pflicht Erstellung eines Umweltberichtes
  • Ausarbeitung des Verordnungsentwurfes

Wenn aufgrund des Ergebnisses der Vorprüfung keine Verordnungserlassung möglich ist : Mitteilung an Gemeinde; Möglichkeit zur Stellungnahme, ev. Modifizierung des Vorhabens



c) Verordnungsverfahren

  • Einleitung des Hörungsverfahrens mit Kundmachung in Landeszeitung, Nachbargemeinden und Bezirkshauptmannschaft (Mindestfrist für Stellungnahmen 4 Wochen)
  • Aussendung von Verordnungsentwurf und Umweltbericht (künftig angestrebt Verfügbarkeit im Intranet und Internet) mit Gelegenheit zur Stellungnahme, Frist 4 Wochen (mögl. per e-mail)
  • Auswertung der Ergebnisse des Hörungsverfahrens
  • Amtsbericht mit Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung an FA 0/1
  • Verordnungsentwurf von FA 0/1 in Stellungnahmeverfahren lt. „Konsultationsmechanismus“
  • Umlaufbeschluss durch die Landesregierung
  • Kundmachung der Verordnung im Landesgesetzblatt



Rückfragen: landesplanung@salzburg.gv.at