Landesplanung (Überregionale Raumplanung)
Als Landesplanung im engeren Sinne gelten im Land Salzburg die Planungsaufgaben, für die das Land allein zuständig ist. Dies sind zwei Kategorien von Entwicklungsprogrammen:
Das Landesentwicklungsprogramm konkretisiert die allgemein gehaltenen Raumordnungsziele und -grundsätze im Raumordnungsgesetz, gliedert das Land in Gebiete unterschiedlicher Siedlungsstruktur (Zentralraum, Ländlicher Raum, Zentrale Orte, Entwicklungs- und Hauptverkehrsachsen) und legt Ziele und Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Siedlungsstruktur fest. Eine wesentliche Aufgabe des Landesentwicklungsprogramms ist die Abgrenzung der Planungsregionen, aus denen die Regionalverbänden gebildet werden.
Die Sachprogramme sind ergänzende Teile des Landesentwicklungsprogramms, die für bestimmte raumbezogene Sachbereiche (z.B. Siedlungsentwicklung und Betriebsstandorte, Golfanlagen, Verkehr, Rohstoffabbau etc.) Vorgaben in Form von Leitlinien sowie Richt- und Grenzwerte festlegen. Diese raumbezogenen Ziele und Maßnahmen bilden eine wichtige Grundlage für die Umsetzung landespolitischer Zielvorstellungen auf der regionalen und kommunalen Ebene. Dabei arbeitet das Land als Verordnungsgeber nur für solche Sachbereiche Vorgaben als Sachprogramm aus, für die eine überregionale Sicht notwendig ist.
Richtlinien und Leitfäden
Eine strukturierte Vorgangsweise bei der Bearbeitung von Planungsgrundlagen, aber auch die Gewährleistung einer einheitlichen und und koordinierten Beurteilung von Planungen und Projekten durch die Behörden stellen wichtige Voraussetzungen für eine zugleich qualitativ hochwertige und wirtschaftlich zielführende Planungstätigkeit dar. Die nachstehenden Richtlinien und Leitfäden für die Planung - auch wenn sie keine rechtlich verbindlichen Vorgaben darstellen - sollen dazu beitragen, diese Grundsätze zu gewährleisten.
Rechtsbestand Überörtliche Raumplanung
Verbindlich erklärte Entwicklungsprogramme des Landes:
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Sachprogramm "Standortentwicklung für Wohnen und Arbeiten im Salzburger Zentralraum" |
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