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Richtlinie
für die Vergabe der künstlerischen Augestaltung von Bauvorhaben des Landes
1. GUTACHTERVERFAHREN
Bei Projekten mit einem Kostenrahmen bis zu ca. € 30 000.-
- Teilnehmer: 3-5 Künstler (Nachrücker); Berücksichtigung von jüngeren Künstlern
- Vorschläge: Fachausschußmitglieder, Planer, Nutzer
- Nominierung: Fachausschuss
- Entschädigung: ca € 700.- bis € 1 000.- pro Teilnehmer (je nach Schwierigkeit und Umfang der geforderten Leistung)
- Beurteilung: 2 Fachausschußmitglieder, Planer, Nutzer, Bauherr
- Vorgangsweise:
Vorschlag von Fachausschußmitgliedern, Architekt, Nutzer, Projektbetreuer über Art und Ort der künstlerischen Gestaltung
Beschluß des Fachausschusses: Künstler, Beurteilungsgruppe, allgem. Aufgabenstellung
Einladung mit Bekanntgabe der allgem. Aufgabenstellung und allgem. Teilnahmebestimmungen
Vorbesprechung mit Künstlern und Beurteilungsgruppe, Bekanntgabe der genauen Aufgabenstellung, Fragenbeantwortung (Protokoll)
- Beurteilung: Jury, Möglichkeit der Projektspräsentation durch Künstler, Entwurfsabgabe bei Jurysitzung, (Sitzungsprotokoll)
- Kosten: € 2000.- bis € 5000.- bei Realisierung; € 3000.- bis € 6000.- bei Nichtrealisierung
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2. GELADENE WETTBEWERBE
a) Standard Abwicklung
bei Projekten mit einem Kostenrahmen von ca. € 30 000.- bis € 72 000.-
- Teilnehmer: 4 - 6 Künstler (Nachrücker) aus regionalem und überregionalem Bereich
- Vorschläge: Fachausschussmitglieder, Planer, Nutzer,
- Nominierung: 1 Teilnehmer: Planer; restl. Teilnehmer: Fachausschuss
- Entschädigung: ca € 1 000.- bis € 1 500.- je Teilnehmer
- Beurteilung: ext. Kunstexperte (aus regionalem Bereich), mind. 1 Fachausschußmitglied, Planer, Nutzer, Bauherr
- Vorgangsweise:
Vorschlag einer Arbeitsgruppe (Fachausschußmitglieder, Planer, Nutzer, Bauherr) über Art und Ort der künstlerischen Gestaltung
(Aufgabenstellung)
Beschluß des Fachausschusses: Künstler, Jury, Aufgabenstellung
Einladung mit Wettbewerbesausschreibung
Vorbesprechung mit Künstlern und Jury, Erläuterung der Aufgabenstellung, Fragenbeantwortung; Protokoll
Jurysitzung: Abgabe der Entwürfe vor Sitzungsbeginn;
Möglichkeit der Projektpräsentation durch Künstler; Sitzungsprotokoll mit Beschreibung aller Projekte
- Kosten: ca € 4 300.- bis € 7 200.- bei Realisierung; ca € 5400.- bis € 8 700.- bei Nichtrealisierung
b) Spezielle Abwicklung:
bei Projekten mit einem Kostenrahmen über € 72 000.-
- Teilnehmer: 4 - 6 Künstler (Nachrücker) (ev. auch internationale Teilnehmer)
- Vorschläge: Fachausschußmitglieder, Planer, Nutzer
- Nominierung:- 1 Teilnehmer: Planer; restl. Teilnehmer: Fachausschuss
- Entschädigung: ca. € 1 400.- bis € 1 700.- je Teilnehmer
- Beurteilung: ext. Kunstexperte (aus überregionalem Bereich), 2 Fachausschussmitglieder, Planer, Nutzer, Bauherr
- Vorgangsweise wie bei 2a) jedoch:
intensivere Vorbereitung und aufwendigere Durchführung der Aufgabenstellung ( Planunterlagen, ev. Baumodell etc.)
ausführlicher allgemeiner Teil der Ausschreibung (Ausschließungsgründe, enge sinngemäße Bindung an WOA, ...)
erhöhte Anforderungen bezüglich der zu erbringenden Leistungen (Präsentationseignung)
eingehende Vorprüfung der Entwürfe
- Kosten: ca. € 6 500.- bis €14 500.- bei Realisierung; ca. € 7 200.- bis € 17 000.- bei Nichtrealisierung
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3. OFFENE WETTBEWERBE
in Einzelfällen, wenn sinnvoll
-lange Vorlaufzeit beachten
- Festlegung ob: anonym, zweistufig, Einschränkungen in regionaler Hinsicht (landesweit - bundesweit), sonstige Einschränkungen (bestimmte Gruppe von Künstlern, Arbeitsgemeinschaften etc.)
- entsprechende öffentliche Kundmachung
- Kosten: max 10 % des Kostenrahmens
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4. DIREKT BEAUFTRAGUNGEN
- enge Zusammenarbeit mit Architekt und Nutzer ist Voraussetzung
- Vorschlag von Architekt bzw. Fachuasschuss
- Beschluß des Fachausschusses![]()
5. ANKÄUFE
- für die künstlerische Ausstattung von Einzelräumen
- Erarbeitung eines Ankaufkonzeptes (Art und Ort der Ausgestaltung, Künstler ...)- Beschluss des Fachausschusses

