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Anhang zum Statut

1. Allgemein:

Der Fachausschuss hat eine sinnvolle Einbindung von qualitätsvoller zeitgemäßer Kunst in das aktuelle öffentliche Baugeschehen sicherzustellen.

2. Orts- und Situationsbezogenheit:

Die zu realisierenden Kunstprojekte sollen sich mit der spezifischen Geschichte, Ästhetik und sozialen Funktion des jeweiligen Ortes/Gebäudes auseinandersetzen. (abzulehnen sind Projekte, die keinen formalen und/oder inhaltlichen Bezug zum Bauvorhaben erkennen lassen – schon zuvor als autonome Kunstwerke im Atelier geschaffen wurden und deshalb an jedem beliebigen Ort installiert werden könnten).

3. Bezug zum Bauvorhaben - Integration in die Architektur:

>BAUEN+KUNST< Projekte müssen in einem Zusammmenhang mit einem Bauvor-haben stehen. Projekte ohne Bezug zu einem Bauvorhaben sind nicht Aufgabe von >BAUEN+KUNST<. Die Arbeiten sollen auf die Besonderheiten des Bauvorhabens eingehen und sowohl räumliche als auch architektonische Qualitäten besitzen. Im Idealfall ist die Grenze zwischen Bauwerk und Kunstwerk nicht auszumachen. Deko-rative Applikationen (z. B. Wandschmuck für leergebliebene Flächen), solitäre Skulpturen oder temporäre Kunstaktionen sind kein zentrales Anliegen.

4. Beachtung der Rezeptionsbedingungen - Einbeziehung der Benutzer:

Bei >BAUEN+KUNST< Projekten ist zu berücksichtigen, dass in öffentlichen Bereichen installierte Kunst anderen Rezeptionsbedingungen unterliegt als die für Museen oder Galerien produzierte Kunst. Dem aufgeschlossenen Betrachter/Benutzer sollen die wesentlichen Aspekte einer Arbeit verständlich sein. Anzustreben sind künstlerische Projekte, welche die Benutzer bereits in den Entstehungsprozess miteinbeziehen und/oder eine Interaktion von Werk und Betrachter zulassen. Die Möglichkeiten und Erfordernisse einer Vermittlung aber auch der Erhaltung und Betreuung der Kunstwerke sind bei den Beschlußfassungen mitzubedenken.

5. Hohe künstlerische Qualität:

Aufgrund der großen Breitenwirkung und Repräsentativität von Kunst in öffentlichen Räumen haben bei >BAUEN+KUNST< hohe Qualitätskriterien zu gelten. Es ist daher darauf zu achten, dass Künstler/innen herangezogen werden, die sich auch im übrigen Kunstbetrieb (Galerien, Museen, Kunstvereine, Kunstzeitschriften, etc.) be-haupten können, deren Schaffen aktuellen und internationalen Standards entspricht. Für Jurien von künstlerischen Wettbewerben sind Kunstsachverständige zu nominieren, die über hervorragende Kenntnisse im Bereich der zeitgenossischen Kunst ver-fügen.

6. Vielfalt der künstlerischen Medien und Richtungen:

Bei den Auftragsvergaben sollen möglichst viele unterschiedliche Medien und Rich-tungen der zeitgenössischen Kunst Berücksichtigung finden, wie zB. kinetische Kunst, Land Art, Konzeptkunst, Video- und Medienkunst, Fotografie, Objektkunst, Installationen, Raum- und Farbprogramme, Gestaltungen mit Licht und Ton etc. Dem aktuellen Kunstbegriff entsprechend soll es auch Realisierungsmöglichkeiten für „neue Medien“ und erweiterte Formen bildender Kunst, die zB. Musik und Literatur einbeziehen, geben.

7.Sorgfältige Auswahl der Künstler/Künstlerinnen:

Als maßgebende Kriterien für die Nominierung von Künstlern/Künstlerinnen sind ihre künstlerische Qualität und ihre Eignung für die jeweilige Aufgabenstellung heranzuziehen. Dabei ist ein der Größe und Bedeutung des Vorhabens entsprechendes Verhältnis von regionalen, nationalen und internationalen Künstlern und Künstler/innen anzustreben. Bei geladenen Wettbewerben soll ein ausgewogenes Verhältnis von jungen und erfahrenen Künstlern und Künstlerinnen gewahrt bleiben. Mehrfachnennungen eines/r Künstlers/in sind zu vermeiden.

In der Kulturabteilung und in der Geschäftsstelle aufliegende Bewerbungen sollen am Beginn der Funktionsperiode auf ihre >BAUEN+ KUNST< Eignung hin beurteilt werden. Das Ergebnis ist bei den Beschlussfassungen zu berücksichtigen.

8. Adäquate Aufgabenstellungen und Vorgangsweisen:

Für das Gelingen von >BAUEN+KUNST< Projekten ist die Festlegung der künstlerischen Aufgabenstellung sowie die Wahl der Vorgangsweise zur Projektsfindung von wesentlicher Bedeutung. Diese Fragen sind für jedes Bauvorhaben separat zu prüfen und zu entscheiden. Einzelne Mitglieder können vom Fachausschuß beauftragt wer-den, gemeinsam mit Bauherrn, Planer und Nutzer geeignete Abwicklungsvorschläge für die Beschlußfassung im Fachausschuss vorbereiten. Funktionelle, architektonische und nutzerspezifische Erfordernisse sind dabei zu berücksichtigen. Auch auf eine entsprechende Verhältnismäßigkeit zwischen den Aufwendungen für die Entwurfsfindung und den für die Projektrealisierung zur Verfügung stehenden Mitteln ist zu achten.

Empfehlungen für Kunstankäufe sollen nach einer längerfristigen Konzeption erfolgen und sind mit Nutzer, Planer und Bauherrn abzusprechen. Der Fachausschuss kann dies an einzelne Mitglieder delegieren oder eine/n eigens dafür bestimmten Kurator/in beiziehen.

Der Fachausschuss soll auch Möglichkeiten zur Durchführung von offenen künstlerischen Wettbewerben vorsehen.



Rückfragen:

Dipl.-Ing. Heinrich Pölsler , Tel: 0662 8042 4418