Kriegsgräberfürsorge
Bauliche Erhaltungsmaßnahmen

| Bauherr: | Republik Österreich Bundesministerium für Inneres, Abteilung IV/7 - Gedenkstättenangelegenheiten und Kriegsgräberfürsorge |
| Projektmanagement: | Ing. Alois Leitner (Projektleiter, Ref. 6/11) |
| Örtliche Bauaufsicht: | Ing. Alois Leitner (Ref. 6/11) |
| Projektbeschreibung: | Im Staatsvertrag vom 15. Mai 1955 hat sich Österreich unter anderem zur Achtung, zum Schutz und zur Erhaltung von Gräbern von Soldaten, Kriegsgefangenen usw. verpflichtet. Die gesetzlichen Grundlagen der Kriegsgräberfürsorge bestehen aus
Die Republik Österreich (Bundesministerium für Inneres) stellt dafür jährlich 14.000 Euro für das Bundesland Salzburg zur Verfügung. Die Fachabteilung Hochbau der Landesbaudirektion verwaltet diesen Geldbetrag im Auftrag der Landeshauptfrau als Trägerin der mittelbaren Bundesverwaltung. Im Bundesland Salzburg gibt es 53 Kriegsgräberanlagen, in denen von 1 bis 3.600 Gefallene des 1. und 2. Weltkrieges bestattet sind. Die größten Gräberanlagen befinden sich im Russenfriedhof in St. Johann/Pg., im Lagerfriedhof in Grödig und im Kommunalfriedhof der Stadt Salzburg. Die Erhaltung der Kriegsgräberanlagen erfolgt auch im sehr engen Kontakt und in Absprache mit der Landesgeschäftsstelle Salzburg des Österreichischen Schwarzen Kreuzes. Dazu werden von der Fachabteilung Hochbau regelmäßig Hilfen im Bereich der Planung, Koordination und Abwicklung unentgeltlich zu Verfügung gestellt. |

