Sicherheit in den Bezirken und der Stadt Salzburg
Die Bezirkshauptmannschaften als grundsätzlich zuständige Katastrophenschutzbehörden sind aufgerufen, Katastrophen vorzubeugen und im Falle eines Katastrophenereignisses mit den Einsatzorganisationen die Folgen der Katastrophen zu bekämpfen und zu beseitigen (siehe Katastrophenschutz in Salzburg).
Aber die Sicherheit jedes Einzelnen kann auch durch kriminelle - also gerichtlich strafbare - Handlungen gefährdet oder beeinträchtigt werden, insbesondere die Sicherheit des Lebens, der Gesundheit, aber auch der Freiheit und des Eigentums.
Es liegt in der Verantwortung der Behörden, Vorkehrungen gegen mögliche Gefahren zu treffen. Die Bezirkshauptmannschaften in den Bezirken und die Bundespolizeidirektion Salzburg für die Landeshauptstadt sind die Sicherheitsbehörden 1. Instanz in ihrem Bezirk. Die Sicherheitsdirektion ist übergeordnete Sicherheitsbehörde für das Bundesland Salzburg. Es ist Aufgabe dieser Behörden, mit den ihnen zur Verfügung stehenden Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes, also den Beamten des Wachkörpers „Bundespolizei“, Gefahren, die aus strafbaren Handlungen drohen, abzuwehren, solchen strafbaren Handlungen vorzubeugen und sie aufzuklären.
Sicherheit im Flachgau | Bezirkshauptmannschaft |
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Sicherheit im Tennengau | Bezirkshauptmannschaft Hallein |
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Sicherheit im Pongau | Bezirkshauptmannschaft |
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Sicherheit im Pinzgau | Bezirkshauptmannschaft |
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Sicherheit im Lungau | Bezirkshauptmannschaft |
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Sicherheit in der Stadt Salzburg |
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