Tagespflege
Die Aufgabe der Tagesmutter/-eltern ist, eine geeignete Betreuung für Kinder und Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr sicherzustellen.
Wenn nur Kinder im Vorschulalter in der Tagesfamilie sind, darf die Höchstzahl von vier Kindern (eigene Kinder miteingerechnet) nicht überschritten werden.
Bewilligung
Tageseltern brauchen die Bewilligung der Jugendwohlfahrt und eine spezielle Schulung.
Voraussetzung für eine Bewilligung durch die Jugendwohlfahrt ist die persönliche Eignung der Tagesmutter/-eltern, sowie die Lage und Ausstattung der Räumlichkeiten.
In der Bewilligung ist auch die zulässige Höchstzahl der betreuten Kinder angeführt.
Es gibt in Salzburg drei Einrichtungen, die Tageseltern beschäftigen.
Diese Tageseltern - Rechtsträger sind:
- KOKO GmbH, Innsbrucker Bundesstr. 39, 5020 Salzburg, Tel.Nr. 0662/436369-0
- Tageselternzentrum (TEZ), Franz Josef Straße 4/2, 5020 Salzburg, Tel.Nr. 0662/871738
- Salzburger Hilfswerk, Kleßheimer Allee 45, 5020 Salzburg, Tel.Nr. 0662/423033
Diese Einrichtungen informieren durch individuelle Gespräche und Publikationen.

