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Gemeindepersonal


Die Personalangelegenheiten der Gemeinden werden im Personalreferat wahrgenommen. Dazu zählen die laufende, begleitende Kontrolle von rund 8.000 Dienstverhältnissen, die unter das Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz (RIS) fallen. Die Gemeinden werden auch in allen individuellen Personalfragen beraten. Anträge auf sondervertragliche Regelungen werden geprüft.


Auf der Basis der Stellenplanrichtlinien werden die Stellenpläne der Gemeinden jährlich geprüft und Anträge um Ausweitung bzw. Aufwertung bearbeitet. Die Zulagenkataloge der Gemeinden werden auf Einhaltung des Rahmenkataloges aus 2007 geprüft.


Das Personalreferat betreut als Aufsichtsbehörde das Bezugsrecht der BürgermeisterInnen bzw. der Mitglieder der Gemeindeorgane und vollzieht das Ruhe- und Versorgungsbezugsrecht für BürgermeisterInnen und ihre Hinterbliebenen. (Salzburger Bezügegesetz 1998, Gemeindeorgane-Entschädigungsgesetz)


Service und Information sind wichtige Anliegen. Diese Seite ist passwortgeschützt und dient ausschließlich dem Informationsaustausch zwischen Gemeinden und Gemeindeabteilung. Die Gemeinden werden laufend mittels Rundschreiben und Broschüren informiert. Es werden Vertragsmuster erarbeitet und bereitgestellt sowie Dienstrechtsseminare für die Personaldienststellen der Gemeinden durchgeführt.

Das Personalreferat ist treibende Kraft bei der Weiterentwicklung und Modernisierung des Gemeindedienstrechts und arbeitet dabei eng mit den Interessensvertretungen zusammen. Als Aufsichtsbehörde liefert das Referat wichtige Informationen zu Personalfragen für Prüfberichte (pdf, 194 KB) und führt anlassbezogen Personalprüfungen vor Ort durch.

Ihre AnsprechpartnerInnen im Referat Gemeindepersonal.