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Öffentliche Gesundheit
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WILLKOMMEN auf unseren Seiten!
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Wir sind in folgenden Angelegenheiten für Sie tätig:
- Allgemeine Gesundheitsangelegenheiten
- Amtsärztlicher Sachverständigendienst
- Amtsärztliche Untersuchungen
- Bäderhygiene (soweit nicht in der Gruppe 2 vollzogen)
- Lebensmittelpolizei
- Sanitäre Überwachung
- Vorsorgemedizin (Impfungen, Schuluntersuchungen)
- Sanitätsrechtliche Angelegenheiten nach dem Suchtmittel-, Epidemie-, TBC- sowie Leichen- und Bestattungsgesetz
- Nicht ärztliche Gesundheitsberufe:
Dipl.PhysiotherapeutInnen;
Dipl.Krankenschwestern, -pfleger
LogopädInnen;
HeilmasseurInnen
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Sie erreichen uns für Auskünfte und Terminvereinbarungen im Erdgeschoß der Bezirkshauptmannschaft Hallein, Schärfplatz 2, 5400 Hallein
06245 - 796 - 6038
| Leiterin: | Durchwahl |
| Amtsärztin Dr. Heidelinde Neumann | 6009 |
| MitarbeiterInnen: | |
| Manfred Wöss | 6073 |
| Hannelore Anzengruber | 6038 |
| MTA Eva Körner | 6041 |
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Liste der zur Substitutionsbehandlung qualifizerten Ärzte im Bezirk Hallein
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Amtsärztliche Untersuchungen
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- Führerscheinangelegenheiten:
Termin nach Vereinbarung oder auf Ladung
Untersuchungsgebühr
- Sonstige amtsärztliche Untersuchungen:
nach dem Apothekengesetz, Arzneimittelgesetz, Geschlechtskrankheitengesetz
Termin nach Vereinbarung
- Vorzeitiger Mutterschutz
Termin nach Vereinbarung
Gebührenfrei
Facharztbefund und Mutterkindpass sind mitzubringen
- EU-Ausweis gem. § 29 b StVO (Ausweis für Behindertenparkplätze)
Termin nach Vereinbarung
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Schulimpfungen gemäss dem Salzburger Impfkonzept:
Beratungen in Impfangelegenheiten
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- Diphtherie-Tetanus-Poliomyelitis-Pertussis-Impfung:
Impfungen in der 3. Schulstufe - Diphtherie-Tetanus-Pertussis-Impfung:
Impfungen in der 8. Schulstufe - Hepatitis-B Impfung:
Impfungen in der 6. Schulstufe - Masern-Mumps-Röteln Impfung:

- FSME-Impfung:
für Schüler und Lehrkräfte an Schulen in zeckenverseuchten Gebieten
und für Schüler und Lehrkräfte, die an einer Sportwoche,
Exkursion etc. in zeckenverseuchten Gebieten teilnehmen.
Kosten unterstützt durch das Land und die Sozialversicherungsanstalten
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Impfungen für Erwachsene:
Impfausweis nicht vergessen!
- Poliomyelitis und
- Diphtherie-Tetanus Impfung:
Auffrischungsimpfung alle 10 Jahre erforderlich
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Reiseimpfungen
- Hepatitis A
- Hepatitis B
- Hepatitis A + B
- Typhus
- Poliomyelitis
- Meningokokken-Meningitis
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Weitere Aufgaben aufgrund der Sanitätsgesetze:
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- Tuberkulosefürsorge
MTA Eva Körner DW 6041
Beratung, Betreuung, Hausbesuche für TBC-Erkrankte; Umgebungsuntersuchung
- Epidemiegesetz
Salmonellenerkrankung, Gelbsucht, Scharlach etc.
MTA Eva Körner DW 6041
Umgebungsuntersuchung, Beratung
- Aidsberatung
Frau Dr. Heidelinde Neumann DW 6009
- Amtsärztliche Sachverständigentätigkeit
in diversen Verfahren (Gewerberecht, Wasserrecht, Sanitätsrecht Bäderhygiene etc.)
- Nicht ärztliche Gesundheitsberufe gem. MTD- Gesetz, GuKG und MMHmG:
Freiberuflichkeit:
Für die Anmeldung der freiberuflichen Ausübung gemäß MTD-Gesetz, GuKG und MMHmG sind folgende Unterlagen bei uns vorzulegen:
- Gem. MTDG ( medizinisch-technischer Dienst) und GuKG (Gesundheits- und Krankenpflege):
Øschriftlicher Antrag mit Bekanntgabe des Berufs -und Wohnsitzes
ØDiplom (Original)
ØStrafregisterbescheinigung (darf nicht älter als 3 Monate alt sein)
Øärztliches Zeugnis über die körperliche und geistige Eignung (darf nicht älter als 3 Monate alt sein)
Øausgefülltes Formular über die Erklärung der Neugründung gem. § 4 Neugründungsförderungsgesetz
- Gem. MMHmG (Medizinische Masseure und Heilmasseure):
Ø schriftlicher Antrag mit Bekanntgabe des Berufs- und Wohnsitzes
Ø Qualifikationsnachweis (ev. Zulassungsbestätigung des Bundesministeriums = Nostrifizierung )
Ø Strafregisterbescheinigung (darf nicht älter als 3 Monate alt sein)
Ø ärztliches Zeugnis über die körperliche und geistige Eignung (darf nicht älter als drei Monate alt sein)
Ø ausgefülltes Formular über die Erklärung der Neugründung gemäß § 4 Neugründungsförderungsgesetz
Berufsausweis:
Auf Antrag stellt die BH einen Berufsausweis aus.
Dieser enthält:
Berufsbezeichnung
Vor- und Familiennamen
Datum der Geburt
Staatsangehörigkeit
Vermerk über die freiberufliche Berufsausübung
Vermerk über Spezialqualifikationen, Lehraufgaben
Liste der zur Substitutionsbehandlung qualifizerten Ärzte im Bezirk Hallein
Allgemeine Informationen:
Die Bezirksverwaltungsbehörde hat eine Liste mit jenen Ärztinnen und Ärzten zu erstellen, die die Qualitätserfordernisse für die Durchführung der Substitutionsbehandlung erfüllen. Nur jene Ärzte und Ärztinnen, die in dieser Liste eingetragen sind, dürfen ab 1. März 2007 eine Substitutionsbehandlung durchführen. Rechtsgrundlage ist die Weiterbildungsverordnung orale Substitution BGBl. II Nr. 449/2006.
| Name: | Berufsbezeichnung: | Adresse: | Telefonnummer: | e-Mail-Adresse: | Befristung |
| Dr. Olaf Rossiwall |
Facharzt für Psychiatrie und Neurologie |
Thunstraße 5 5400 Hallein |
06245/71327 | office@pgh.at | 31.12.2009 |

