Logo Land Salzburg
von A bis Z

Ressorts

von Landesrat Walter Blachfellner


In der Salzburger Landesregierung ist Landesrat Walter Blachfellner für folgende Ressorts verantwortlich:
Wohnbauförderung mit Wohnbeihilfe und Wohnbauforschung, Raumordnung mit Standortverordnungen und Regionalplanung, Umweltschutz und Umweltmedizin, Verbraucherschutz, Gewerbeangelegenheiten mit Betriebsanlagen.


Wohnbauförderung
Wohnen ist ein Grundbedürfnis des Menschen. Unsere Aufgabe ist es, mit Hilfe der Wohnbauförderung den Menschen leistbares und lebenswertes Wohnen zu ermöglichen. Mit dem Landeswohnbaufonds, der im Jahr 2006 gegründet wurde, wird das auch in den nächsten Jahren möglich sein.

Unabhängig davon, ob Miete oder Eigentum, die Wohnbauförderung des Landes ermöglicht, dass alle Wohnformen gleichermaßen berücksichtigt werden. Ein wichtiges Anliegen ist es auch, dass geänderte Lebensumstände und die  gesellschaftlichen Entwicklungen berücksichtigt werden.

Auch die Sanierung von Wohnraum ist eine zentrale Aufgabe der Wohnbauförde-rung. Sanieren verbessert die Lebensqualität, spart Geld und hilft vor allen Dingen unserer Umwelt.

Für jene Menschen, die sich geförderte Mietwohnungen nicht leisten können, gibt es die Möglichkeit der Wohnbeihilfe.

   Landesrat Blachfellner mit junger Dame, Foto: LPB





 
Raumordnung
Ein wesentliches Instrument zur richtigen Gestaltung unseres Bundeslandes ist die Raumordnung. Die Aufgabe der Raumordnung ist die vorausschauende, planmäßige Gestaltung zur bestmöglichen Nutzung des Lebensraumes in Salzburg.

Übergeordnetes Ziel der Raumordnung ist eine nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt.

Die Raumordnung des Landes Salzburg ist in die Landesplanung (überregionale Raumplanung), regionale Raumplanung, örtliche Raumplanung und in die grenzüberschreitende Raumplanung gegliedert.

Als Landesplanung gelten im Land Salzburg jene Planungsaufgaben, für die das Land allein zuständig ist. Das sind das Raumordnungsgesetz, welches auch die Raumordnungsziele und – grundsätze regelt, das Landesentwicklungsprogramm, sowie Sachprogramme.  Im Landesentwicklungsprogramm werden die Ziele und Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Siedlungsstruktur festgelegt. Eine der Hauptaufgaben des Landesentwicklungsprogrammes ist die Abgrenzung der Planungsregionen, aus denen die Regionalverbände gebildet werden.  Die Sachprogramme sind ergänzende Teile des Landesentwicklungsprogrammes, die für bestimmte raumbezogene Sachbereiche Vorgaben in Form von Leitlinien festlegen.

Die regionale Raumplanung ist in Salzburg gemeinsame Aufgabe von Land und Regionalverbänden. Sie ist in der Planungshierarchie zwischen der Landesplanung und der örtlichen Raumplanung angesiedelt.

Die Aufgaben der örtlichen Raumplanung sind den Gemeinden im eigenen Wirkungsbereich vorbehalten. Die Gesetzgebung für die Bereitstellung der jeweiligen Instrumente und Verfahren erfolgt durch das Land. Im Land Salzburg gibt es folgende Instrumente der Örtlichen Raumplanung: Das Räumliche Entwicklungskonzept, der Flächenwidmungsplan und der Bebauungsplan.

Mein Ziel ist es, durch die Instrumente der Raumplanung attraktive Rahmenbedingungen für den Bau von Wohnungen und Eigenheimen, für neue Betriebsansiedelungen sowie für den ländlichen Raum zu schaffen.
Landesrat Walter Blachfellner mit Bauplan






























 

Umweltschutz und Umweltmedizin
Umwelt- und Klimaschutz sind zwei wichtige Voraussetzungen zur Erhaltung bzw. Verbesserung der Lebensqualität der Menschen.

Dazu zählen eine nachhaltige Abfallwirtschaftspolitik, die Reduktion der Luftschadstoff- und Lärmbelastung und die Forcierung erneuerbarer Energieträger. Alle Bereiche müssen aufeinander abgestimmt werden.

Ob wir in der Umweltpolitik erfolgreich sein werden, hängt hauptsächlich davon ab, ob es uns gelingt die Menschen mitzunehmen und den Konsumenten den Zusammenhang zwischen Konsumverhalten und Umweltverbrauch erklären zu können.

Die Umweltmedizin dient der Erhaltung der Sicherheit und Gesundheit der Menschen, ohne dabei technische Entwicklungen von vornherein abzulehnen. Hier sind umfassende Informationen auf Basis wissenschaftlich fundierter Erkenntnisse notwendig.

Junges Mädchen am Bach, Foto: LPB





  

Verbraucherschutz
Für den preisbewussten Konsumenten!

Beim Verbraucherschutz geht es u.a. darum herauszufinden, wo das günstigste Produkt oder die preiswerteste Dienstleistung zu erhalten ist und in weiterer Folge den Konsumenten darüber zu informieren. Preistransparenz bietet einen Schutz gegen überhöhte verteuerte Produkte. In Zeiten, in denen jeder Cent zweimal umgedreht werden muss, sind Tipps über preiswerte Produkte wichtiger denn je.

Mehr Sicherheit für den Verbraucher!

Ob Feuerzeuge oder Kinderspielsachen –immer wieder kommen mangelhafte Produkte auf den Markt, von denen erhebliche Gefahren für den Verbraucher ausgehen. Daher gehört auch die Produktkennzeichnung und die Produktsicherheit bzw. aktive Marktüberwachung zum umfassenden Verbraucherschutz des Landes.

Das Bundesland Salzburg befindet sich in einem Markt ohne Binnengrenzen und muss sich an europarechtliche Vorgaben orientieren. Ein wirksamer Konsumentenschutz hört nicht an der Landesgrenze auf. Daher sind auch grenzüberschreitende Kontrollen ein wichtiger Bestandteil des Verbraucherschutzes im Land Salzburg.




Einkaufswägen, Foto: LPB










  

Gewerbeangelegenheiten und Betriebsanlagen
"Ermöglichen statt verhindern!" - dieser Slogan wird auch in den Ressorts Gewerbeangelegenheiten und Betriebsanlagen gelebt. Bürokratische Hürden sollen abgebaut und Investitionen leichter möglich sein. Wer Arbeitsplätze im Land Salzburg schaffen will, ist herzlich willkommen.

Dabei ist es wichtig, die oft verschiedenen Interessen und Bedürfnisse von Anrainern, Wirtschaftstreibenden und Arbeitnehmervertretern gleichermaßen zu berücksichtigen.



Arbeiter im Betrieb beim Zeichnen, Foto: LPB