Gewässergüte
Der Gewässerschutz beim Amt der Salzburger Landesregierung überwacht gemäß dem Wasserrechtsgesetz 1959 die Güte der Gewässer im Land Salzburg. Die Zustandsbeurteilung der Seen erfolgt zu bestimmten Zeiten im Jahr. Erfasst werden der Zustand der Frühjahrsvolldurchmischung der Seen, der Zustand vor der Badesaison, der für die Gewässer kritischste Zustand und die herbstliche Volldurchmischung.
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