Pilze und Beeren
Wer sich unbefugt im Wald Früchte oder Samen von Holzgewächsen zu Erwerbszwecken oder Pilze in einer Menge von mehr als 2 kg pro Tag aneignet, begeht einen Verstoß gegen das Forstgesetz. Ebenso ist die Durchführung von Pilz- und Beerensammelveranstaltungen bzw. die Teilnahme daran verboten.
Eine entsprechende Regelung befindet sich auch im Salzburger Naturschutzgesetz.
Weitere Informationen
- Naturschutzgesetz 1999 (Geltende Fassung aufrufen)
- Pflanzenartenschutz
- Waldprodukte
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