Forststraßen
Eine Forststraße ist eine forstliche Bringungsanlage. Sie ist zwar für den Fahrzeug-Verkehr bestimmt, aber keine öffentliche Straße. Sie hat den Zweck der Bringung und dient dem wirtschaftlichen Verkehr innerhalb der Wälder, und verbindet diese mit dem öffentlichen Verkehrsnetz. Die Errichtung einer forstlichen Bringungsanlage ist der Forstbehörde anzuzeigen und muss auch von dieser bewilligt werden.
Weitere Informationen:
- Walderschließung
- Forstgesetz 1975 (§ 58 bis § 65, geltende Fassung aufrufen)
- Bewilligung zur Errichtung einer Forststraße
- Bundesland Salzburg
- Tennengau
- Flachgau
- Pongau
- Lungau
- Pinzgau
- Stadt Salzburg
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