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Stichtag


Bei der Ausschreibung einer Wahl wird neben dem Wahltag auch ein bestimmter Tag als Stichtag festgelegt. Der Stichtag, der mehrere Wochen vor dem Wahltag liegen muss, hat große Bedeutung für die Wahl, denn nach ihm richten sich zahlreiche Fristen.

Zum Beispiel wird die Summe der Wahlberechtigten in den Gemeinden danach festgelegt, wer am Stichtag in der jeweiligen Wählerevidenz der Gemeinde als wahlberechtigt eingetragen ist. Ein Wechsel der Wohnsitzgemeinde eines Wählers nach dem Stichtag und noch vor dem Wahltag führt damit nicht zu einer Änderung des Wahllokals.

In einem solchen Fall kann der Wähler entweder in "seinem" Wahllokal in seiner ehemaligen Gemeinde wählen oder er beantragt dort eine Wahlkarte und kann damit in jeder anderen Gemeinde in einem Wahlkartenwahllokal oder auch mittels Briefwahl wählen.

Wahlformulare











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