Taxi
Gesetze und Verordnungen
Die Voraussetzungen, unter denen eine Konzession für die nicht-linienmäßige gewerbliche Beförderung von Personen mit PKW (Taxigewerbe) erteilt werden kann, sind in folgenden Rechtsvorschriften geregelt:
- Gelegenheitsverkehrsgesetz 1996 i.d.g.F.
- Betriebsordnung für den nicht linienmäßigen Personenverkehr - BO 1994 i.d.g.F.
- Salzburger Taxi-, Mietwagen- und Gästewagen-Betriebsordnung 1994 i.d.g.F.
Weitere Informationen zur Taxilenkerausbildung und zur Eignungsprüfung
Personenbeförderung: Anmeldung zur Eignungsprüfung
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