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Taxi


Gesetze und Verordnungen

Die Voraussetzungen, unter denen eine Konzession für die nicht-linienmäßige gewerbliche Beförderung von Personen mit PKW (Taxigewerbe) erteilt werden kann, sind in folgenden Rechtsvorschriften geregelt:

  • Gelegenheitsverkehrsgesetz 1996 i.d.g.F.
  • Betriebsordnung für den nicht linienmäßigen Personenverkehr - BO 1994 i.d.g.F.
  • Salzburger Taxi-, Mietwagen- und Gästewagen-Betriebsordnung 1994 i.d.g.F.

Weitere Informationen zur Taxilenkerausbildung und zur Eignungsprüfung

Personenbeförderung: Anmeldung zur Eignungsprüfung










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