Logo Land Salzburg
von A bis Z
  

Tarife

In all jenen Bereichen, in denen ein öffentliches Interesse an einer flächendeckenden Versorgung besteht (Energie, Rauchfangkehrer etc.), gibt es in der ein oder der anderen Form eine hoheitliche Regelung der Tarife/Entgelte bzw. Kontrolle derselben.

Im Bereich des Verkehrs finden sich hoheitlich Tarife für Taxi und besondere Beförderungspreise für Kraftfahrlinien.

Bei den Kraftfahrlinien ist zu unterscheiden, in wie weit eine Kraftfahrlinie einem Verkehrsverbund angehört. Diese Unterscheidung ist deshalb wichtig, weil es für den Verkehrsverbundbereich und für den außerhalb dieses Bereichs gelegenen Teil einen unterschiedlichen Regelbeförderungspreis gibt. Im Bereich des Verkehrsverbundes wird der Regelbeförderungspreis vom Verkehrsverbund, außerhalb desselben von der Bundeswirtschaftskammer festgelegt. Insofern von einer Kraftfahrlinie davon abweichende Beförderungspreise verlangt werden, sind diese von der zuständigen Behörde (Land Salzburg, Fachreferat 5/03) festzusetzen.

Weitere Informationen










Für die richtige Ansprechperson in Ihrer/m Gemeinde/Bezirk klicken Sie rechts auf das SALZBURG.AT-Bild.