Sondertransporte
Das Kraftfahrgesetz regelt die maximalen Abmessungen und Gewichte von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen.
Werden diese Abmessungen oder Gewichte durch Fahrzeuge (mit oder ohne Ladung) überschritten, ist eine Transportbewilligung nötig.
Diese kann nur bei Vorliegen von besonders berücksichtigbaren Gründen erteilt werden. Bei den Ladungsgütern (Gesamtgewicht über 40 t) muss es sich um UNTEILBARE Güter handeln.
Antrag Sondertransport (doc, 111 KB)
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