Seilbahnen
Das Seilbahnwesen ist im Seilbahngesetz 2003 geregelt.
Bei den Seilbahnen unterscheidet man:
- Kabinenseilbahnen
- Pendelseilbahnen
- Sesselbahnen
- Sessellifte
- Schlepplifte
Für den Betrieb einer Seilbahn sind folgende Bewilligungen erforderlich:
- Konzession
- Baugenehmigung
- Betriebsbewilligung
Seilbahnen sind ein zentrales Instrument unserer touristischen Infrastruktur. Derzeit werden im Bundesland Salzburg ca. 60 Kabinen- und Pendelseilbahnen, 170 Sesselbahnen und Sessellifte sowie 380 Schlepplifte betrieben.
Die Zuständigkeit für Pendel- und Kabinenseilbahnen und Konzession sowie Baugenehmigung für Sesselbahnen liegt beim Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, für Sesselbahnen (ab Betriebsbewilligung), Sessellifte und Schlepplifte bei der Landeshauptfrau von Salzburg.
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