Luftfahrt
Die Luftfahrt stellt im Bundesland Salzburg aufgrund des Flughafens Salzburg, den Zivilflugplätzen, den in Salzburg ansässigen Luftfahrtunternehmen, der Flugrettung und der Flugpolizei ein wichtiges Element für die Wirtschaft, Sicherheit und Freizeit dar.
Desweiteren bestehen auch noch Schulen zur Ausbildung von Hänge- und Paragleitern sowie Unternehmen, die Tandemparagleiten auf verschiedenen Start- und Landeplätzen anbieten.
Die gesetztlichen Regelungen für die Luftfahrt finden sich vor allem im Luftfahrtgesetz.
Für Abflüge und Landungen von Zivilluftfahrzeugen außerhalb eines Flugplatzes ist eine Bewilligung der Landeshautpfrau erforderlich, ebenso für Luftfahrtveranstaltungen, an denen Zivilluftfahrzeuge beteiligt sind.
Um die Sicherheit der Luftfahrt zu gewährleisten sind der Landeshauptfrau auch alle Luftfahrthindernisse im Bundesland zu melden.
Formulare:
- Außenstart/Außenlandung Bewilligung gemäß § 9 Luftfahrtgesetz 1957
- Luftfahrtveranstaltung, Bewilligung gemäß § 126 Luftfahrtgesetz 1957
- Gasbefüllte Kleinluftballone, Bewilligung zum Steigenlassen
- Luftfahrthindernisse - Erhebungsbogen
Für die richtige Ansprechperson in Ihrer/m Gemeinde/Bezirk klicken Sie rechts auf das SALZBURG.AT-Bild.


