Güterbeförderung - Konzessionen
Gesetze und Verordnungen zum Güterbeförderungswesen
Die Voraussetzungen, unter denen eine Konzession zur gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern im grenzüberschreitenden und innerstaatlichen Güterverkehr erteilt werden kann, sind in folgenden Rechtsvorschriften geregelt:
- Güterbeförderungsgesetz 1995, BGBl. 593/1995 in der Fassung BGBl. 17/1998
- Berufszugangsverordnung Güterverkehr, BGBl. 221/1994 in der Fassung BGBl. 280/2000
Behörden
Für die Erteilung von Konzessionen zur gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern im innerstaatlichen Verkehr sind die Bezirksverwaltungsbehörden des Wohnsitzes zuständig (Magistrat Salzburg, Salzburg-Umgebung, Hallein, Tamsweg, St. Johann i.Pg., Zell am See).
Für die Erteilung von Konzessionen zur gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern im grenzüberschreitenden Verkehr, zur Ausstellung der EU-Lizenzen oder für die Erteilung von Nachsichten vom Befähigungsnachweis oder einem Gewerbeausschließungsgrund ist die zuständige Behörde die Landeshauptfrau von Salzburg, Abteilung 5 beim Amt der Salzburger Landesregierung.
Weitere Informationen zur Eignungsprüfung, Ausstellung von EU-Lizenzen und Fahrerbescheinigungen
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