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Spikesreifen




Spikesreifen dürfen in den Sommermonaten (Juni, Juli, August und September) nicht verwendet werden.

Achtung:

Am Fahrzeug, das mit Spikesreifen versehen ist, muss hinten auf einer Tafel oder auf dem Fahrzeug selbst ein genormtes Zeichen (Spikesaufkleber) vollständig sichtbar angebracht sein. Dieses Zeichen erhalten Sie auch bei den Autofahrerclubs.

Das Zeichen ist ganz oder teilweise abzudecken oder zu entfernen, wenn das Fahrzeug nicht mehr mit Spikesreifen versehen ist.


Verwendung von Spikesreifen

Spikesreifen dürfen nur bei Kraftwagen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3.500 kg und bei mit solchen Kraftwagen gezogenen Anhängern verwendet werden, deren höchste zulässige Achslasten je 1.800 kg nicht übersteigen. Unter diesen Voraussetzungen benötigt auch der gezogene Anhänger Spikesreifen, wenn das ziehende Kraftfahrzeug mit Spikesreifen ausgerüstet ist. Anhänger mit Spikesreifen dürfen jedoch von Kraftwagen ohne Spikesreifen gezogen werden.

Fahrzeuge dürfen nur dann mit Spikesreifen versehen sein, wenn alle Räder, die Kräfte auf die Fahrbahn übertragen, Spikesreifen aufweisen. Die Verwendung von Reifen, bei denen Spikes mehr als 2 mm über die Lauffläche hinausragen, ist unzulässig.


Hinweis

Motorräder dürfen nicht mit Spikesreifen ausgerüstet sein.


Tempolimits für Kraftfahrzeuge mit Spikesreifen

Für Kraftfahrzeuge, die mit Spikesreifen versehen sind, gelten eigene Tempolimits. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen beträgt 80 km/h, auf Autobahnen 100 km/h.


Spikesbestimmungen in Europa

Nicht in allen Ländern Europas ist die Verwendung von Spikesreifen erlaubt. Für eine Übersicht über die Verwendungsbestimmungen innerhalb Europas siehe unter "Weitere Informationen".