Rauchfangkehrer
Dem Rauchfangkehrer sind durch die Salzburger Feuerpolizeiordnung und das Luftreinhaltegesetz mehrere Aufgaben im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes übertragen. Arbeiten wie zB das Kehren und Ausbrennen von Rauchfängen dürfen daher nur vom Rauchfangkehrer durchgeführt werden. Aufgrund des öffentlichen Interesses am vorbeugenden Brandschutz gelten für dieses Gewerbe besondere Regelungen wie die Einteilung des Bundeslandes in Kehrgebiete, der staatlich erlassene Kehrtarif und spezielle Regelungen für den Wechsel des Rauchfangkehrers.
Die einschlägigen Bestimmungen finden sich in der:
- Gewerbeordnung 1994
- Salzburger Feuerpolizeiordnung
- Luftreinhaltegesetz und
- Salzburger Kehrtarif.
Darüberhinaus wurde in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer Salzburg und der Kammer für Arbeiter und Angestellte in Salzburg bei der Behörde eine Schlichtungsstelle für etwaige Streitfälle eingerichtet.
Für die Überprüfung der Rauchfangkehrerrechnung wird im Internet ein spezielles Programm zur selbständigen Kontrolle angeboten: Rechnungsüberprüfung im Internet
Für die richtige Ansprechperson in Ihrer/m Gemeinde/Bezirk klicken Sie rechts auf das SALZBURG.AT-Bild.


