Produktsicherheit
Der Schutz der Bürger und Bürgerinnen vor Schäden durch mangelhafte Geräte war immer schon eine der Aufgaben des Staates. Aufgrund der geschichtlichen Entwicklung legte man jedoch zuerst vordringlich das Augenmerk auf den Arbeitnehmerschutz.
Erst als Gegenstück zum von der EU geforderten freien Verkehr von Waren und Dienstleistungen gewinnt heute immer mehr der Schutz der VerbraucherInnen vor Schäden durch mangelhafte Produkte an Bedeutung. Dabei müssen nicht nur die Geräte sicher gebaut werden, sondern auch zB gefährliche Produkte enthaltende Verpackungen sind so zu gestalten, dass sie nicht mit anderen Produkten verwechselt werden können (zB Waschmittel in getränkeähnlichen Verbundkartons sind verboten). In diesem Zusammenhang sind auch Maßnahmen zu berücksichtigen, welche verhindern, dass zB Kinder mit gefährlichen Produkte (Putzmittel etc) in Berührung kommen. Dazu zählen beispielsweise Sicherheitsverschlüsse.
Aufgrund der geschichtlichen Entwicklung finden wir Verbraucherschutzbestimmungen zu einzelnen Produktgruppen in den unterschiedlichsten Gesetzen (zB Lebensmittelgesetz, Gewerbeordnung, Chemikaliengesetz). Um alle Produkte zu erfassen, wurde zusätzlich zu diesen Spezialgesetzen das Allgemeine Produktsicherheitsgesetz (PSG) erlassen, welches immer dann zur Anwendung kommt, wenn ein Produkt nicht in einem Spezialgesetz geregelt ist. Dies gilt für die Vielzahl der heute am Markt befindlichen Verbraucherprodukte. Die Unterscheidung, welche gesetzliche Grundlage im einzelnen Fall anzuwenden ist, gestaltet sich oft sehr schwierig und ist für den rechtlichen Laien teils kaum möglich.
Es wurde daher beim Amt der Salzburger Landesregierung, Fachreferat 5/03: Konsumentenschutz, eine allgemeine Informations- und Beschwerdestelle für derartige Fälle eingerichtet.
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