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Verbraucherschutz


Der Verbraucherschutz stellt eine sogenannte Querschnittsmaterie dar, betrifft nahezu alle Lebensbereiche des Menschen und lässt sich daher schwer ein- bzw. abgrenzen.

Rechtlich gesehen handelt es sich immer dann um einen Fall des Konsumentenschutzes, wenn bei einem Rechtsverhältnis auf der einen Seite ein Unternehmer und auf der anderen Seite ein Nicht-Unternehmer (Verbraucher) steht.

Das Verhältnis zwischen Unternehmen wird durch das Handelsrecht; das Rechtsverhältnis zwischen Nicht-Unternehmern wird durch das Privatrecht geregelt.


Beispiele für den Bereich des Verbraucherschutzes sind so unterschiedliche Materien wie:

  • Vertragswesen
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Gewährleistung
  • Lebensmittelsicherheit
  • Preisauszeichnung
  • Produktkennzeichnung und
  • das weite Feld der Produktsicherheit

Darüberhinaus gibt es noch unzählige weitere Fälle wie: Gewinnzusagen, Pyramidenspiele, Haustürgeschäfte, Schadenersatz etc.

Diese unterschiedlichen Bereiche werden einerseits von privaten Organisationen wie der Kammer für Arbeiter und Angestellte, dem VKI etc. andererseits durch Behörden wahrgenommen.











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