Rechtsinformationen zum Thema Veranstaltungen
Die Zahl der Veranstaltungen in Salzburg steigt Jahr für Jahr und auch deren Vielfalt und Größe sind heute anders. Veranstalter und Behörde müssen vermehrt (Groß)Veranstaltungen mit einer beträchtlichen Anzahl von Besucher/innen oder Gefährdungspotentialen koordinieren. Denn Gefahren, ob große oder kleine, müssen weitestgehend im Vorfeld ausgeschlossen werden. Die genaue Kenntnis der rechtlichen Vorschriften ist daher das Einmaleins jeder Veranstaltungsvorbereitung und -durchführung, da damit auch eventuelle Haftungen für auftretende Schäden verbunden sein können.
Weitere Informationen:
- Broschüre "Salzburger Veranstaltungsrecht"
- Salzburger Veranstaltungsgesetz
- Salzburger Veranstaltungsstätten-Verordnung
- Salzburger Landes-Polizeistrafgesetz
- Sicherheitspolizeigesetz (Geltende Fassung aufrufen)
- Pyrotechnikgesetz (Geltende Fassung aufrufen)
- Vergnügungssteuergesetz (Geltende Fassung aufrufen)
- Gewerbelärm
- Einrichtung, Ausstattung und Betriebsführung von Gastgewerbebetrieben
- Straßenverkehrsordnung
- Kraftfahrgesetz
- Baurechtsgesetz
- Salzburger Naturschutzgesetz
- Salzburger Ortsbildschutzgesetz
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