Abfallsammler - Abfallbehandler
Sie möchten beruflich die Tätigkeit eines Abfallsammlers und/oder Abfallbehandlers ausüben. Sammler und Behandler von nicht gefährlichen Abfällen haben die Aufnahme der Tätigkeit der Landeshauptfrau anzuzeigen. Für die Tätigkeit als Sammler oder Behandler von gefährlichen Abfällen ist eine Erlaubnis der Landeshauptfrau notwendig. Zusätzlich müssen sich Abfallersterzeuger, Abfallsammler und Abfallbehandler auf der Internetseite des Umweltbundesamtes registrieren.
Weitere Informationen zur Berufsausübung erhalten Sie auf den folgenden Seiten:
- Antragstellung und Formulare
- abfallrechtlichen Melde-, Entsorgungs- und Nachweispflichten für Betriebe
- Registirierung für Abfallersterzeuger, Abfallsammler und/oder Abfallbehandler beim Umweltbundesamt
Weitere Informationen zum Thema Abfall:
- Übernehmer von gefährlichen Abfällen
- Übernehmer von nicht gefährlichem Abfall
- Elektronisches Datenportal des Umweltbundesamtes (Lebensministerium)
Für die richtige Ansprechperson in Ihrer/m Gemeinde/Bezirk klicken Sie rechts auf das SALZBURG.AT-Bild.


