Bodenschutz
Der Boden ist neben dem Wasser und der Luft das dritte wichtige Umweltmedium. Als unbewegliches, unvermehrbares und leicht zerstörbares Naturgut gilt ihm ein besonderes ökologisches Interesse. Aufgabe des Bodenschutzes ist die Erhaltung der Böden mit ihren natürlichen Funktionen. Nur intakte Böden können ihre spezifischen Bodenfunktionen erfüllen.
Die Umweltabteilung des Landes achtet darauf, dass Bauvorhaben umweltvertäglich und in einer ökologisch orientierten Art und Weise umgesetzt werden. Das beginnt bereits beim Aushubmaterial.
Wanderer, Sammler oder Wintersportler bewegen sich im freien Gelände, welches im Sommer wie im Winter Lebensraum von Pflanzen und Tieren ist. Damit Wandern, Schwammerlsuchen und Ski fahren auch weiterhin Spaß machen, ohne der Natur zu schaden, müssen bestimmte Verhaltensregeln befolgt werden.
Heute wissen wir, dass von ehemaligen Müllkippen, wilden Ablagerungen und stillgelegten Industrie- und Gewerbeanlagen Gefahren für Mensch und Umwelt ausgehen können. Die Sanierung belasteter Flächen ist eine der wichtigsten Aufgaben des Umweltschutzes.
Der Boden wird auch durch Verbrennungsrückstände beim Verbrennen im Freien stark belastet. Deshalb dürfen Abfälle wie beispielsweise Verpackungen, Hausabfälle, Sperrmüll, Kunststoffe, Lacke und Autoreifen generell nicht verbrannt werden.
Weitere Informationen:
- Gewässer und Boden (z.B. Ölverunreinigungen, Salzstreuung)
- Nachhaltigkeit von Projekten (pdf, 592 KB)
Für die richtige Ansprechperson in Ihrer/m Gemeinde/Bezirk klicken Sie rechts auf das SALZBURG.AT-Bild.


