Todesfall oder Bestattung im Ausland
Wenn ein/e österreichische/r Staatsbürger/in im Ausland verstirbt, wird die Behörde des jeweiligen Landes den Todesfall an die österreichische Botschaft bzw. an das Konsulat melden. Die österreichischen Vertretungsbehörden werden auch die Angehörigen informieren. Die Überführung des/der Verstorbenen muss von einem Bestattungsunternehmen vor Ort in Zusammenarbeit mit einem Bestattungsinstitut in Österreich durchgeführt werden und kann sehr kostspielig sein.
Bei einem Todesfall in Österreich ist die Bestattung auch im Ausland möglich. Zunächst ist aber eine Anzeige des Todesfalls beim Standesamt und die Ausstellung eines mehrsprachigen Leichenpasses erforderlich. Die Überführung des/der Verstorbenen muss von einem Bestattungsunternehmen durchgeführt werden.
Weitere Informationen:
- Todesfall /Bestattung im Ausland
- Überführungsbewilligung / Leichenpass
- Österreichische Vertretungsbehörden
- Städtische Bestattungsanstalt Salzburg
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