Studienrechte
Universitäten dienen
- der wissenschaftlichen Forschung und Lehre der Entwicklung
- der Erschließung der Künste und Lehre der Kunst
und sie tragen bei
- zur Lösung der Probleme des Menschen sowie
- zur gedeihlichen Entwicklung der Gesellschaft und der natürlichen Umwelt
Die Rechtsgrundlagen für die Absolvierung eines Studiums sind vor allem die Anerkennung von Reifezeugnissen und Prüfungen sowie die Anerkennung von ausländischen Hochschuldiplomen und die Zulassungsbestimmungen zu den Studienrichtungen.
Weitere Informationen:
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